Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

12. Dezember 2022

Energiesicherheit und Klimaschutz mit Fernwärme

Anfrage von Angelika Zarotti, Markus Wanner und Deborah Zahn (Grüne)

Der Massnahmenplan Klima der Stadt Uster aus dem Jahr 2021 zeigt auf, dass im Jahr 2018 rund 26% der Klimaemissionen aus Gebäudeheizungen stammen. Gemäss diesem Plan beträgt der aktuelle Wärmebedarf rund 303 GWh und soll dank Effizienzsteigerung bis 2050 auf rund 145 GWh reduziert werden.

Der Kanton Zürich hat im März 2022 mit der langfristigen Klimastrategie ambitionierte Ziele publiziert. Bis 2040 (spätestens 2050) soll das Netto-Null Ziel erreicht werden. Treibhausgasemissionen auf dem Kantonsgebiet sollen bis 2024 so weit wie möglich vermieden werden, während unvermeidbare Emissionen zum Beispiel aus der Landwirtschaft durch Abscheidung von CO2  zu kompensieren sind. Die Abkehr von fossilen Gebäudeheizungen soll bis zu diesem Jahr abgeschlossen sein.

Der Gemeinderat hat aus dem Anzeiger von Uster vom 5. Oktober 2022 erfahren, dass es Pläne gibt um die Stadt Uster mit Fernwärme aus der erneuerten KEZO, der Kehrichtverwertungsanlage in Hinwil, zu versorgen. Die im Artikel genannte Energiemenge von 80 GWh für die Stadt Uster würde also ausreichen um im Jahr 2030 (Energieeffizienzsteigerung berücksichtigt) rund einen Drittel des Wärmebedarfs der Stadt Uster zu decken.

Das neue Energiegesetz des Kantons Zürich welches 2021 mit einem klaren Mehr von über 62% angenommen wurde, trat per 1. September in Kraft. Aufgrund dieses Gesetzes und der internationalen Lage werden fossile Heizungen mit erhöhter Geschwindigkeit durch erneuerbareEnergie ersetzt. Das Energiegesetz erlaubt Übergangslösungen von 5 bis maximal 8 Jahren nachdem Lebensende einer fossilen Heizung um erneuerbare Energien wie Fernwärme anzuschliessen.Die Realisierung einer Wärmeleitung von der KEZO Hinwil nach Uster benötigt Zeit. Es ist deshalb rechtzeitig sicherzustellen, dass lokale Wärmeverbunde bestehen, welche an die Fernwärme aus der KEZO angeschlossen werden können.

Die Bevölkerung von Uster ist darauf angewiesen verlässliche Angaben zu erhalten, welche Quartiere mit Fernwärme erschlossen werden sollen, bis wann das Gasnetz ausser Betrieb genommen wird und in welchen Quartieren individuelle Heizsysteme mit erneuerbaren Energien zu realisieren sind.

Der geltende Energieplan der Stadt Uster aus dem Jahr 2013 ist aufgrund der Entwicklungen mittlerweile veraltet und kann deshalb nur noch bedingt als Planungs- und Informationsinstrument verwendet werden.

Wir stellen dem Stadtrat folgende Fragen:

  1. Was sind die Ziele des Stadtrates hinsichtlich der möglichenNutzung der Fernwärme aus der KEZO Hinwil?
  2. Welche Wärmemenge könnte ab welchem Jahr aus der KEZO bezogen werden und welche Quartiere in Uster könnten mit Fernwärme erschlossen werden?
  3. Wie beabsichtigt der Stadtrat dafür zu sorgen, dass in Uster eine hohe Anschlussdichte an die Fernwärme sichergestellt werden kann? Wie können rechtzeitig lokale Wärmeverbunde aufgebaut werden?
  4. Wie gedenkt der Stadtrat die Möglichkeit des kantonalen Energiegesetzes hinsichtlich Übergangslösungen für den Aufbau der Fernwärme zu nutzen? Wie erfolgt die Koordination mit der Gasversorgung?

Der Stadtrat beantwortet die Anfrage wie folgt:

zu Frage 1: Im Projekt «Fernwärme Zürich Oberland» des Zweckverbands Kehrichtverwertung Zürcher Oberland (KEZO) vertritt die Energie Uster AG die Interessen der Stadt Uster. Die Energie Uster AG ist weiter für die Planung, den Bau und den Betrieb der Wärmenetze in Uster zuständig. Ziel der möglichen Nutzung der Fernwärme aus der KEZO Hinwil ist es, den durch Heizungen mit den fossilen Energieträgern Öl und Gas abgedeckten Wärmebedarf für Heizen und Brauchwarmwasser in Uster durch eine regionale erneuerbare Energiequelle teilweise zu ersetzen. Dies ergänzend zu den bereits bestehenden und in Planung befindlichen Wärmeverbunden der Energie Uster AG, beispielsweise dem Wärmeverbund Uster Nord (Nutzung von lokalem Holz) und dem Wärmeverbund Uster Zentrum (Anergienetz mit Nutzung von lokaler Abwärme). Die Energie Uster hat im Dezember 2022 alle Kundinnen und Kunden sowie das Gewerbe über die bestehenden und in Planung befindenden Wärmeverbunde informiert.

Die Möglichkeiten zur Nutzung der Fernwärme aus der KEZO Hinwil sollen auch in der zu überarbeitenden Energieplanung abgebildet werden, die sowohl die Strategien der Energie Uster AG als auch der KEZO zur Fernwärme berücksichtigen soll.

zu Frage 2: Nach heutigem Planungsstand ist vorgesehen, dass bis 2040 für Uster eine Wärmemenge von rund 80 GWh pro Jahr aus der KEZO bezogen werden kann. Um diese Wärmemenge in Uster verteilen zu können, ist nebst dem Bau der Fernwärmetransportleitung von der KEZO Hinwil bis nach Uster mit einer Länge rund 10 Kilometern auch der Aufbau eines Fernwärmeverteilnetzes innerhalb von Uster notwendig. Dieses Verteilnetz hat ein Mehrfaches der Länge (mindestens 60 Kilometer) und hätte einen intensiven Werkleitungsbau innerhalb der Stadt Uster bis 2040 zur Folge.

Auf der Webseite der Energie Uster AG sind bereits heute die Quartiere ausgeschieden, welche durch bestehende und geplante Wärmeverbunde und unter Nutzung von lokalen erneuerbaren Energieträgern (Holz, Abwärme etc.) erschlossen werden. Zu welchem Zeitpunkt zusätzliche Quartiere mit Fernwärme ab der KEZO erschlossen werden können, ist aktuell noch in Prüfung. Sobald verbindliche Informationen zu den Quartieren mit Wärmelieferung ab KEZO vorhanden sind, werden alle Kundinnen und Kunden und das Gewerbe entsprechend via Webseite der Energie Uster AG informiert.

zu Frage 3: Auf der Webseite der Energie Uster AG sind bereits heute die Quartiere ausgeschieden, welche durch bestehende und geplante Wärmeverbunde und unter Nutzung von lokalen erneuerbaren Energieträgern (Holz, Abwärme, etc.) erschlossen werden. Diese Gebiete sind auch mehrheitlich in der aktuellen Fassung der kommunalen Energieplanung 2013 als Prioritäts- bzw. Eignungsgebiete für Wärmeverbunde verankert.

Mit der laufenden Überarbeitung der kommunalen Energieplanung 2013 soll zudem sichergestellt werden, dass die notwendigen Grundlagen zur Sicherung der Anschlussdichte für die Fernwärme vorhanden sind bzw. gestärkt werden. Für einen Anschluss an einen entsprechenden Wärmeverbund wird die Zustimmung von Kundinnen und Kunden oder dem Gewerbe benötigt. Für einen wirtschaftlichen Betrieb eines Wärmenetzes mit Abwärme ab KEZO ist eine möglichst hohe Anschlussdichte Voraussetzung. Gestützt auf Artikel 9 des Energiegesetzes ist es rechtlich gesehen möglich, im Zonennutzungsplan und im Gemeindebaureglement konkrete Vorschriften für Grundeigentümer im Bereich der Energienutzung zu erlassen, beispielsweise die Pflicht, ein Haus an ein Fernwärmenetz anzuschliessen. Entsprechende baurechtliche Vorgaben unterstützen die Realisierung eines Wärmeverbundes mit Abwärme ab KEZO wesentlich.

Die Stadt Uster prüft zurzeit diese rechtlichen Möglichkeiten und strebt eine Integration in die Bau- und Zonenordnung (BZO) und andere baurechtliche Planungsvorgaben an.

zu Frage 4: Das Energiegesetz erlaubt Übergangslösungen von 5 bis maximal 8 Jahren nach dem Lebensende einer fossilen Heizung, um auf erneuerbare Energien wie Fernwärme umzustellen. Die bestehende Gasversorgung spielt somit eine zentrale Rolle als Übergangslösung beim Aufbau der Fernwärmeversorgung. Die Energie Uster AG prüft deshalb aktuell mögliche Übergangsszenarien unter Einbezug der Gasversorgung, um die Anschlussdichte für die Fernwärme ab KEZO oder anderer Wärmeverbunde innerhalb von Uster langfristig sicherzustellen. Die Übergangsszenarien sollen dafür sorgen, dass die Kundinnen und die Kunden sowie das Gewerbe mit einem zeitnahen Bedarf an einem Heizungsersatz koordiniert an die sich noch im Aufbau befindende Fernwärme angeschlossen werden können. Damit kann frühzeitig die Zustimmung entsprechend gesichert werden, was entscheidend ist für eine hohe Anschlussdichte.

Die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie das Gewerbe können diese Übergangszeit sinnvoll nutzen, um die bauökologische Situation am Gebäude zu verbessern, insbesondere durch Wärmedämmungsmassnahmen an der Gebäudehülle, dem Dach, der Kellerdecke oder bei den Fenstern. Diese Massnahmen werden auch durch den Ökofonds der Energie Uster AG unterstützt und haben weiter den Vorteil, dass der Anschluss ans Wärmenetz eine kleinere Leistung benötigt und entsprechend auch kostengünstiger ist. Weiter können auch mehr Liegenschaften mit Fernwärme erschlossen werden, wenn die Liegenschaften optimale bauökologische Voraussetzungen mit geringem Wärmebedarf aufweisen.

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