Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

07. Dezember 1998

Vereinigung der politischen Gemeinde Uster mit der Oberstufenschulgemeinde Uster

Anfrage von Stefan Feldmann

Im Rahmen der politischen Gemeinde Uster existieren zur Zeit sieben selbständige Kommissionen und zwei Spezialverwaltungsbehörden. Dieser Aufsplitterung der Exekutivgewalt soll mit der laufenden Behörden- und Verwaltungsreform OPTIMUS begegnet werden. So soll unter anderem geklärt werden, «inwieweit selbständige Kommissionen und Spezialverwaltungsbehörden in vorberatende Kommissionen umgewandelt oder ganz aufgehoben werden.» (Stadtrat Uster, Ziele OPTIMUS, 12. September 1996)

Nicht in diesen Prozess miteinbezogen ist die Oberstufenschulgemeinde Uster, da sie eine eigenständige Gemeinde, mit eigener Gemeindeordnung, eigener Exekutive und eigener Legislative ist.

Im Rahmen der Bemühungen zur Vereinfachung der Gemeindestrukturen in Uster, muss aber auch die Frage gestellt werden, ob es nicht sinnvoll wäre, die Oberstufenschulgemeinde Uster mit der politischen Gemeinde Uster zu vereinen, so wie es auch das Zürcher Gemeindegesetz vorsieht und wie es in den meisten Parlamentsgemeinden im Kanton Zürich üblich ist.

Da sich bei einer Bejahung der Zweckmässigkeit einer Vereinigung von politischer Gemeinde und Oberstufenschulgemeinde Auswirkungen auf die laufende Behörden- und Verwaltungsreform OPTIMUS ergäben – es würde sich beispielsweise die Frage stellen, ob bei der Neuorganisation der Abteilungsstruktur eine eigene Abteilung Schule geschaffen werden müsste –, sollte eine allfällige Vereinigung der beiden Gemeinden sinnvollerweise auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Behörden- und Verwaltungsreform und der sich daraus ergebenden Totalrevision der Gemeindeordnung der politischen Gemeinde vorgesehen werden.

Allerdings stellt sich im Falle der Oberstufenschulgemeinde Uster die Schwierigkeit, dass die Voraussetzung für die Vereinigung der politischen Gemeinde und der Oberstufenschulgemeinde (noch) nicht gegeben ist. Das Zürcher Gemeindegesetz verlangt übereinstimmende Territorien der zu vereinigenden Gemeinden. Die Ustermer Aussenwachten Nänikon und Werrikon bilden aber mit Greifensee eine eigene Oberstufenschulgemeinde und müssten vor einer Vereinigung aus der gemeinsamen Schulgemeinde Nänikon-Greifensee herausgelöst werden.

Dieser Prozess, in welchen neben der politischen Gemeinde Uster zwei, allenfalls sogar vier andere Gemeinden (Oberstufenschulgemeinden Uster und Nänikon-Greifensee sowie allenfalls die politische Gemeinde Greifensee und die Primarschulgemeinde Greifensee) eingebunden werden müssten, nähme zweifellos viel Zeit in Anspruch, so dass die Vorarbeiten frühzeitig an die Hand genommen werden müssten, sollte der Prozess bis zur Totalrevision der Gemeindeordnung der politischen Gemeinde ca. im Jahr 2002 abgeschlossen sein.

Ich frage den Stadtrat in diesem Zusammenhang an:

  1. Hat sich der Stadtrat im Rahmen des Projektes OPTIMUS auch mit einer allfälligen Vereinigung der politischen Gemeinde Uster mit der Oberstufenschulgemeinde Uster (inklusive Nänikon und Werrikon) auseinandergesetzt?
  2. Erachtet der Stadtrat eine Vereinigung der politischen Gemeinde Uster mit der Oberstufenschulgemeinde Uster als sinnvoll?
  3. Ist der Stadtrat auch der Meinung, dass eine allfällige Vereinigung der beiden Gemeinden sinnvollerweise mit der sich aus OPTIMUS ergebenden Totalrevision der Gemeindeordnung zu erfolgen hätte?
  4. Hat der Stadtrat im Blick auf eine allfällige Vereinigung der beiden Gemeinden mit den involvierten Oberstufenschulgemeinden bereits Gespräche geführt, oder sind solche in naher Zukunft vorgesehen?

Ich danke dem Stadtrat für die Beantwortung dieser Fragen.

 

Der Stadtrat beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Diskussion um eine Vereinigung der politischen Gemeinde Uster mit der Oberstufenschulgemeinde Uster war für den Stadtrat bereits bei der Vorlage Nr. 184 vom 10. Dezember 1996 / 27. Mai 1997 ein Thema. Beim damals bean-tragten Rahmenkredit von Fr. 868'000.-- wurde auch der Antrag gestellt, dass die Oberstufenschulgemeinde in das Projekt Optimus mit einzubeziehen sei. Da-mals hat der Gemeinderat beschlossen, auf die Bewilligung eines Gesamtrahmenkredites zu verzichten und schrittweise vorzugehen. In der Folge hat der Gemeinderat die Vorlage für die Durchführung der flächendeckenden Leistungsanalyse, Kredit Fr. 240'000.--, Vorlage Nr. 256, gutgeheissen und den Stadtrat beauftragt die Leistungsanalyse für die städtischen Leistungen auf Behörden- und Verwaltungsebene durchzuführen. Der Einbezug der beiden Oberstufen-Schulgemeinden, Uster und Nänikon-Greifensee, war nicht Gegenstand dieser Vorlage. Aus dem ursprünglichen Antrag ist aber ersichtlich, dass sich der Stadtrat schon zu Beginn des Veränderungsprozesses über den Einbezug der Schulgemeinden Gedanken gemacht hat.

Zu Frage 2: Der Stadtrat erachtet eine umfassende Überprüfung einer Vereinigung der politischen Gemeinde Uster mit der Oberstufenschulgemeinde als notwendig. Ob letztendlich eine Vereinigung sinnvoll ist oder nicht, kann erst abschliessend beurteilt werden, wenn die entsprechenden Abklärungen seriös und umfassend erfolgt sind. Der Stadtrat vermag durchaus Gründe zu erkennen, die für eine Vereinigung sprechen. In diesem Zusammenhang sei auf die Ausgabe des Zürcher Oberländer / Anzeiger von Uster vom Freitag, 5. Februar 1999 verwiesen, in welcher das Thema zur Vereinigung der Schulgemeinden in der Gemeinde Pfäffikon behandelt wird (siehe Aktenauflage).

Zu Frage 3: Für eine Vereinigung von Oberstufenschulgemeinde und Politischer Gemeinde Uster müssten zuerst die Gemeindegebiete der Oberstufenschulgemeinden von Uster und von Nänikon-Greifensee so bereinigt werden, dass sie sich mit denjenigen ihrer jeweiligen Politischen Gemeinde decken. Dieser erste Schritt bedingt in jeder der beiden Oberstufenschulgemeinden eine Gutheissung durch die jeweiligen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Erst wenn beide Oberstufenschulgemeinden diesen Gebietsbereinigungen zugestimmt haben, sind die Voraussetzungen für eine Vereinigung gegeben. Beschlüsse über die Zusammenlegung von Schulgemeinden mit der politischen Gemeinde unterliegen gemäss § 4 des Gemeindegesetzes grundsätzlich der Genehmigung des Regierungsrates. Doch ist § 88 a Absatz III des Gemeindegesetzes zu beachten, wonach, in Organisationen mit Grossem Gemeinderat in aller Regel kein Nebeneinander von gebietsgleichen Politischen und Schulgemeinden zugelassen ist. Deshalb müsste abgeklärt werden, ob zur Vereinigung von Oberstufenschulgemeinde und Politischer Gemeinde mit gleichem Territorium in Uster weitere Abstimmungen beider Gemeinden überhaupt notwendig wären.

Nebst den rein formalrechtlichen Erfordernissen wird eine breite Diskussion über die praktischen Konsequenzen einer Zusammenlegung stattfinden müssen. Gerade dieser Meinungsbildungsprozess wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Aus diesem Grunde wird der Einbezug der Oberstufenschulgemeinden, parallel zum geplanten Gesamtablauf der Behörden- und Verwaltungsreform "Optimus" eher unrealistisch sein. Eine entsprechende Änderung der Gemeindeordnung bei einer Vereinigung müsste voraussichtlich in einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Zu Frage 4: Im Rahmen der Behördenkonferenz sind mit den Präsidien der beiden Oberstu-fenschulgemeinden informelle Gespräche geführt worden. Auf Initiative des Stadtrates ist 1997 das Forum Nänikon-Greifensee gegründet worden. Darin sind der Gemeinderat Greifensee, der Stadtrat Uster, die Primarschulen Greifensee und Uster, die Oberstufenschule Nänikon-Greifensee, der Gemeindeverein Nänikon und der Ortsverein Werrikon vertreten. An den beiden letzten Sitzungen sind ebenfalls Zukunftsfragen der verschiedenen Primar- und Oberstufenschulen so-wie der politischen Gemeinden thematisiert worden. Wie konkret diese politisch heiklen Fragen in diesem Gremium weiterverfolgt werden, wird sich an den nächsten Sitzungen zeigen. Die Schulpflegen der beiden Oberstufenschulgemeinden sollen zu einem gemeinsamen Workshop in diesem Frühjahr eingeladen werden. Idealerweise sollte das Ziel angestrebt werden, dass dem Gemeinderat eine gemeinsame Vorlage des Stadtrates und der Oberstufenschulpflege zur Überprüfung der Vereinigung der Stadt Uster und der Oberstufenschulgemeinde Uster als separates Projekt unterbreitet wird und damit der Wille zum Ausdruck kommt, dass alle Beteiligten an einer fundierten Überprüfung dieses Problemkreises interessiert sind.

Die Oberstufenschulpflege beantwortet die Anfrage wie folgt:

Eine Vereinigung von Schulgemeinden mit der politischen Gemeinde, auf deren Gebiet sie sich befindet, ist nach der Praxis des Regierungsrates nur möglich, wenn die Gemeinden territorial übereinstimmen. Diese Voraussetzung ist weder bei der Oberstufenschulgemeinde Uster noch bei der Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee der Fall, da zu jeder dieser Gemeinden Gebiete der anderen Gemeinde gehören. Deshalb fasst der Grosse Gemeinderat Uster am 25. November 1929 den Beschluss, zwischen der politischen Gemeinde Uster und der Oberstufenschulgemeinde Uster wenigstens einen Zweckverband zu bilden, um eine einheitliche Behandlung der Schulangelegenheiten auf dem Boden der politischen Gemeinde zu gewährleisten.

Eine Vereinigung der genannten Gemeinden wäre daher nur möglich, wenn vorerst die Grenzen der beteiligten Gemeinden bereinigt würden, und zwar so, dass das Gebiet der Oberstufenschulgemeinde Uster mit demjenigen der politischen Gemeinde Uster übereinstimmt. Ob dies praktisch durchführbar ist, entzieht sich unserer Kenntnis, weshalb wir die weitere Abklärung dieser Frage dem Stadtrat überlassen müssen. Dass die Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee ihre Selbständigkeit freiwillig aufgibt, ist allerdings nicht zu erwarten. Hingegen ist unter dem Gesichtspunkt der Vereinigung von Oberstufenschulgemeinde und politischer Gemeinde Uster nicht auch eine gleichzeitige Auflösung der selbständigen Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee notwendig. Eine andere Frage ist dagegen, ob diese Oberstufenschulgemeinde nach Abtrennung der Gebietsteile von Uster noch lebensfähig ist und den Bestand einer besonderen Gemeindeorganisation rechtfertigt.

Neben diesen rein rechtlichen Voraussetzungen einer Vereinigung der beiden Gemeinden stellt sich aber ebenso sehr auch die Frage nach deren Zweckmässigkeit. Die Oberstufenschulgemeinde ist der Auffassung, dass der Verwaltung gegenüber der heutigen Organisation keine Vereinfachung und Vorteile aus der Vereinigung erwachsen. Die Eltern der Schülerinnen und Schüler hätten sich wohl nur noch an eine einzige Behörde zu wenden, die aber aufgrund ihrer Grösse auf die individuellen Bedürfnisse der Eltern und Kinder nicht mehr gleichermassen eingehen könnte.

Die Oberstufenschulgemeinde ist zudem die Meinung, dass der schulischen Betreuung der Vorrang vor den administrativen Belangen zukommt. Im Zentrum der Bemühungen der Schule steht das Kind. Die Primarschulpflege Uster zählt heute 21, die Oberstufenschulpflege 15 und die Oberstufenschulpflege Nänikon-Greifensee 7 Mitglieder, davon 3 in Nänikon. Eine vereinigte Zentralschulpflege Uster mit 39 Mitgliedern wäre ein schwerfälliges Exekutivorgan. Um eine funktionsfähige Behörde zu schaffen, müsste die Mitgliederzahl reduziert werden. Dies hätte eine zu starke Mehrbelastung jedes Mitgliedes durch Schulbesuche und die Übernahme von weiteren Pflichten zur Folge. Auch würde dies zwangsläufig dazu führen, dass innerhalb des dann einzig bestehenden Organs grosse Aufteilungen vorgenommen werden müssten wie z.B. beim Schulamt der Stadt Zürich. Damit würde aber die angestrebte Zentralisation und Vereinfachung der Verwaltung fraglich und der Apparat bedeutend schwerfälliger.

Weiter halten wir es für unmöglich, dass eine Zentralschulpflege durch einen nebenamtlich tätigen Präsidenten noch geleitet werden könnte. Mit der Zusammenlegung der Schulen müsste also gleichzeitig ein vollamtlicher Schulpräsident eingesetzt werden. Die Rationalisierung der administrativen Arbeiten würde sich letztlich nicht als Verbilligung, sondern als Verteuerung des Verwaltungsapparates erweisen.

Zusammenfassend darf festgehalten werden, dass sich das jetzige System in Uster bewährt. Sollte der Stadtrat jedoch eine andere Auffassung vertreten, sind wir aber überzeugt, dass eine allfällige Vereinigung der beiden Gemeinden nicht im Rahmen des Projektes OPTIMUS gelöst werden kann, da die Verhandlungen mit der Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee über deren Aufhebung sehr schwierig sein dürften und in zeitlicher Hinsicht den Zeitraster des laufenden Optimierungsprojektes zu stark tangieren würde.

Abschliessend ist festzuhalten, dass eine Vereinigung der gegenwärtigen Tendenz kurzer Entscheidungswege in der Verwaltung diametral entgegenstehen würde.

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