Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

25. Januar 2016

Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen fördern

Leistungsmotion von Monika Fitze, Mary Rauber (EVP) und Ivo Koller (BDP)

Der Stadtrat wird beauftragt, die Handlungsfelder für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, aufzuzeigen, um die Erreichung der Ziele der «UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen» in der Stadtverwaltung Uster zu erfüllen. Die damit verbundenen Personal- und Kostenfolgen sind im Globalbudget 2017 aufzuzeigen Die nötigen Anpassungen an den Leistungs- und Wirkungszielen sind vorzunehmen und mit entsprechenden Indikatoren zu versehen.

Begründung:

Die Stadt Uster ist geradezu prädestiniert, in der Umsetzung der UN-Konvention eine Vorreiterrolle einzunehmen. Die hier ansässigen Institutionen führen in der Bevölkerung zu einer hohen Sensibilisierung für die Notwendigkeit der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Die gesellschaftliche Gleichstellung von Menschen mit einer Behinderung ist jedoch keine isoliert behindertenpolitische Zielsetzung. Von mehr Toleranz und Solidarität profitieren alle Mitmenschen. Wir sind aufgefordert, Beziehungen und Einrichtungen in allen Lebensbereichen zu überprüfen, um Ausgrenzung zu vermeiden.

Im Geschäftsfeld Steuerung und Führung hat der Stadtrat bereits seinen Willen, zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention, kundgetan und sich mit einem Leistungs- und Wirkungsziel für die Beschäftigung von Menschen mit Einschränkungen verpflichtet. Da diese Umsetzung jedoch auch andere Geschäftsfelder betrifft, schlagen wir vor, dass der Stadtrat in den betroffenen Geschäftsfeldern eine leitende Person in der Funktionsbeschreibung für die Integration von Menschen mit Behinderungen verantwortlich bezeichnet. Diese, im Minimum drei Personen, sollen im engen Kontakt miteinander stehen und im Rahmen des Jahresberichts über die Fortschritte der Umsetzung berichten. Auf diese Art kann die Sensibilisierung für dieses Thema und die Vernetzung innerhalb der Stadt gefördert werden.

Im Bereich Kommunikation soll Barrierefreiheit angestrebt werden. Menschen mit einer Behinderung sollen Zugang zu allen öffentlichen Informationen haben und in der Lage sein, sich in ihrer Umwelt zu orientieren, sowie mit ihr zu kommunizieren. Eine hindernisfreie Kommunikation kommt nicht nur Menschen mit Behinderung zugute, sondern auch älteren Menschen oder Menschen mit schlechten Sprachkenntnissen.
Neben den Massnahmen beim Thema Personal und Kommunikation sind auch die baulichen Massnahmen zu berücksichtigen. Im Artikel 11 der Kantonsverfassung steht: «Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf Zugang zu öffentlichen Bauten, Anlagen, Einrichtungen und Leistungen. Entsprechende Massnahmen müssen wirtschaftlich zumutbar sein.»

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