Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

20. Januar 2021

Mehr Solaranlagen in Uster auf städtischen Liegenschaften

Postulat von Peter Mathis-Jäggi und Marius Weder

Der Stadtrat wird eingeladen zu prüfen, wie auf städtischen Liegenschaften in Zusammenarbeit mit der Energie AG Uster Solaranlagen erstellt werden können.

Begründung:

Wir wissen es: damit die Produktion von Solarenergie gesteigert werden kann, braucht es Dach- oder Fassadenflächen, wo Solaranlagen erstellt werden können. Derzeit besteht noch keine Pflicht für Eigentümerinnen und Eigentümer, solche Anlagen zu erstellen. Die Stadt sowie die Sekundarschule als Eigentümerin von grossen Dächern könnten zur Steigerung der Solarenergieproduktion beitragen, indem sie ihre Dächer der Energie Uster AG Uster zur Erstellung und Betrieb von Solaranlagen zur Verfügung stellt.

Klar ist dabei, dass nicht einfach jede Dachfläche sich gleich gut dazu eignet. Sei es aus technischen Gründen oder auch denkmalpflegerischen Gründen. Dennoch wären eine systematische Evaluation des Potenzials und das Ausschöpfen desselben einen wichtigen und wirksamen Beitrags zur Energiewende. Mit der Energie Uster AG steht der Stadt eine Partnerin in ihrem Eigentum zur Verfügung, mit der diese Entwicklung vorangetrieben werden kann

Bericht und Antrag des Stadtrates

A. Vorbemerkung

Der Strom aus Sonnenenergie deckt erst einen Bruchteil des schweizweiten Bedarfs ab. Bis 2050 sollen rund 20 Prozent des Strombedarfs durch Photovoltaik gedeckt werden,was einer Energie­menge von rund 26.5 GWh[1]entspricht.

Die Erstellung von Solaranlagen entspricht der Immobilienstrategie und der Stossrichtung des Mass­nahmenplans Klima der Stadt Uster. Die darin enthaltene Massnahme G4 fordert «Netto Null bis 2040 bei kom­munalen Bauten».

Gemäss «Leistungsaufträge 2021-2024/Globalbudgets 2021» wird seit Januar 2021 der aktuelle «Ge­bäudestandard 2019» für alle baulichen Massnahmen für die städtischen Gebäude umgesetzt. Bei Neubauten und Gesamterneuerungen müssen dabei mindestens 20 Prozent des jahres­bilanzierten Strombedarfs im, am oder auf dem Gebäude produziert werden.

Wie auch bei Interpellation Nr. 609/2020, Leistungsmotion Nr. 618/2021 sowie Motion Nr. 637/2021 wird der Stadtrat angeregt zu prüfen, auf welchen städtischen Liegenschaften Solar­anlagen erstellt werden können.

In diesem Postulat Nr. 616/2021 wird die Energie Uster AG als möglicher Betreiber von Solar­anlagen auf städtischen Dächern erwähnt. Aus diesem Grund wurde die Energie Uster AG zur Mitarbeit bei der Beantwortung dieses Postulats, zuhanden des Gemeinderats, eingeladen.

Die Energie Uster AG baut und betreibt mehrere Solarstromanlagen auf dem Gemeindegebiet; drei davon wurden bereits auf Dächern von städtischen Liegenschaften realisiert (Hallenbad, Sporthalle Buchholz und Schulhaus Krämeracker), eine nächste folgt auf dem Stadthaus West. Die Energie Uster AG wird mit dem neuen Standard-Stromprodukt mit einem Anteil von mindestens 7 Prozent die Nachfrage nach Solarstrom unterstützen.

B.   Prüfung des Potentials auf städtischen Dachflächen durch die Energie Uster AG

Die Energie Uster AG hat das Potential für Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) auf den 256 städtischen Liegenschaften untersucht. Bei den 256 Liegenschaften wurden 360 einzelne Dach­flächen untersucht, welche unterschiedliche Dachgrössen und Ausrichtungen in Richtung Sonne aufweisen. Dabei hat sich gezeigt, dass nicht jedes Dach bzw. jede Teilfläche für Photovoltaik gleich gut geeignet ist. Es gibt sogar Dachflächen, welche ungeeignet sind.

Die wirtschaftlichsten Anlagen (in Tabelle grau markiert), mit einer Leistung grösser als 30 kWp, sind auf den grossen Dächern mit guter Ausrichtung zu finden. Diese 29 Anlagen mit einer Gesamt­leistung von 2105 kWpproduzieren pro Jahr 1 869 000 kWh, d.h. 63 Prozent der gesamt möglichen Produktion.

Mittlere Wirtschaftlichkeit weisen 59 PV-Anlagen mit einer Leistung zwischen 10 kWpund 30 kWpauf. Diese produzieren zusammen 863 000 kWh.

Tiefe Wirtschaftlichkeit weisen 59 PV-Anlagen mit einer Leistung kleiner 10 kWpauf. Diese produ­zieren zusammen 231 000 kWh.

138 Teilflächen sind für PV-Anlagen ungeeignet.

Zusätzliches Potential für PV-Anlagen (tiefere oder mittlere Wirtschaftlichkeit) würden auch Anlagen an Fassaden bieten. Entsprechend könnten bei den Liegenschaften rund 30 Prozent Solarenergie zusätzlich erzeugt werden. Bei den o.g. wirtschaftlichsten Anlagen würde dies rund 560 000 kWh Solarstrom pro Jahr entsprechen.

Durch die Realisierung der 29 grössten PV-Anlagen würde die jährliche Solarstromproduktion um 1 869 000 kWh erhöht. Bei einem jährlichen Stromabsatz in Uster von aktuell rund 130 000 000 kWh würde dies den Anteil Solarstrom am gesamten Stromabsatz um 1,44 Prozent erhöhen. Bezogen auf die 246 lokalen Solaranlagen von Privaten und der Energie Uster AG (Stand Juni 2021) mit einer Gesamtproduktion von rund 4 400 000 kWh würde dies einer Erhöhung der Solarstromproduktion von 42,48 Prozent entsprechen.

Ein Vergleich mit dem Potential auf den Dachflächen der Sekundarstufe Uster (Postulat Nr. 615/2021) zeigt, dass diese gegenüber den städtischen Liegenschaften ein geringeres, aber doch nicht vernachlässigbares, Potential aufweisen. Die Sekundarstufe Uster besitzt aber keine Dach­flächen der besonders wirtschaftlichen Kategorien A und B, welche bei der Stadt über 50 Prozent einer möglichen Produktion ausmachen.

C.   Fazit

Die Stadt Uster verfügt über geeignete Dachflächen, welche für die Produktion von Solarstrom ein­gesetzt werden können.

Auf den 256 städtischen Liegenschaften könnten bei einem Vollausbau, auf 147 Teilflächen (285 - 138 = 147), rund 285 PV-Anlagen, mit einer jährlichen Stromproduktion von 2 963 000 kWh gebaut werden.

D.   Weiteres Vorgehen

Bei den grundsätzlich geeigneten Dachflächen ist es Sache der Energie Uster AG die Projektierungs- und Wirtschaftlichkeitsüberlegungen als Basis für den Realisierungsentscheid durchzuführen und die Realisierung der PV-Anlagen zu terminieren.

In einem ersten Schritt ist es sinnvoll, wenn die Stadt Uster und die Energie Uster AG die Eignung der 29 PV-Anlagen mit einer Leistung grösser als 30 kWp verifizieren und betriebliche sowie ener­getische Aspekte abwägen. Weiter ist es notwendig, die Realisierung der geeigneten PV-Anlagen so abzustimmen, dass die betrieblichen Anliegen und/oder die Sanierungszyklen der betroffenen Dach­flächen berücksichtigt werden. Mit der Beantwortung der Leistungsmotion Nr. 618/2021 «Städtische Gebäude für die Sonnenenergie Nutzen» wird der Stadtrat auch den zeitlichen Fahrplan für die Um­setzung klären und in den LA/GB 2023 – 2026 aufnehmen.

Der Stadtrat wird, analog der Sekundarstufe Uster, zur Erstellung von PV-Anlagen auf städtischen Dachflächen, Hand bieten.

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