Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

12. Dezember 2008

Revision des Gestaltungsplans Mühleholz III

Motion von Balthasar Thalmann

Der Stadtrat wird aufgefordert, eine Revision des öffentlichen Gestaltungsplans Mühleholz III dem Gemeinderat zu unterbreiten. Die Revision soll namentlich beinhalten, dass im Gestaltungsplangebiet nur Verkaufsflächen für sperrige Güter, die nicht der Befriedigung des täglichen Bedarfs dienen, wie Möbel und dergleichen, zugelassen sind.

Begründung:
Die Ustermer Stimmberechtigten haben am 28. September 2008 einen Landverkauf im Mühleholz an die Firma Immoturicum AG mit einem Nein-Stimmenanteil von 56% abgelehnt. Sie gaben damit zwei Anliegen deutlich zum Ausdruck:

  1. Uster ist im Zentrum statt an den Rändern zu stärken. Ein Einkaufszentrum an der Peripherie ist nicht erwünscht.
  2. Die Stadt Uster muss mit ihren Immobilien sorgsam umgehen und Grundstücke nur dann verkaufen, wenn es für Uster auch langfristig einen Vorteil bringt. Sie braucht eine strategische Boden- und Immobilienpolitik.

Die vorliegende Motion bezieht sich auf den ersten Punkt. Gemäss rechtskräftigem Gestaltungsplan ist im Mühleholz die zulässige Verkaufsfläche für Güter des täglichen Bedarfs auf maximal 2’000 Quadratmeter beschränkt. Für andere Verkaufsflächen gelten hingegen keine Einschränkungen. Es könnten also unbeschränkt Sport-, Mode- oder Elektronikgeschäfte entstehen. Damit würden die örtlichen Gewerbetreibenden, welche zu einem lebendigen Zentrum beitragen, unnötig konkurrenziert. Die planungsrechtlichen Festlegungen im Gestaltungsplan Mühelholz III widersprechen demnach der Strategie des Stadtrates, wonach dem Stadtzentrum zu einer eigenen Identität verholfen werden soll. Sie widersprechen auch den Vorstellungen des Wirtschaftsforums Uster, welches erst kürzlich in seinem Konzeptpapier zur Standortentwicklung, eine «Erlebniswelt Zentrum Uster» gefordert hat.

Diese Revision des Gestaltungsplans Mühleholz III ist eine Notwendigkeit. Nur so kann sichergestellt werden, dass die strategischen Ziele des Stadtrates auch tatsächlich erreicht werden. Und nur so kann sichergestellt werden, dass das Stadtzentrum von Uster weiterhin gestärkt wird und den Gewerbetreibenden und der Ustermer Bevölkerung eine glaubwürdige und erfreuliche Perspektive geboten werden kann.

Der Gemeinderat lehnt die Überweisung der Motion an den Stadtrat ab.

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