Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

04. Oktober 2010

Verkehrsberuhigung in und um Winikon

Postulat von Marius Weder und Simone Wüthrich (Grüne)

Der Stadtrat wird aufgefordert zu prüfen, wie mit folgenden Massnahmen in und um Winikon der Verkehr beruhigt werden kann:

  1. Herabsetzung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit innerhalb von Winikon von bisher 50 km/h auf 30 km/h.
  2. Herabsetzung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf der Winikerstrasse zwischen der bisherigen Signalisation 'Ende Tempo 50' ausgangs Winikon und der Signalisation 'Tempo 50' vor dem Tennisplatz von bisher 80 km/h auf 50 km/h, eventuell 60 km/h.
  3. Herabsetzung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf der Gschwa-derstrasse zwischen der bisherigen Signalisation 'Ende Tempo 50' ausgangs Winikon und dem Kreisel Pfäffiker-/Gschwaderstrasse beim 'Bocciodromo' von bisher 80 km/h auf 50 km/h, eventuell 60 km/h.


Begründung:
Das Quartier Winikon ist heute einerseits baulich mit dem angrenzenden Gschwaderquartier zusammen gewachsen und zeichnet sich andererseits durch mehrere enge, verwinkelte Strassenpassagen auf der Gschwader- wie auch der Winikerstrasse aus. Aufgrund seines erhaltenen ländlichen Charakters wird das Quartier rege als nur wenige Gehminuten vom Stadtzentrum entferntes Naherholungsgebiet genutzt, sowohl von Fussgängern wie auch von Velofahrern/innen. Es befinden sich im Quartier mehrere Reitställe mit daraus resultierendem Reitverkehr auf den Strassen, die Sportanlage Buchholz ist nur wenige hundert Meter entfernt und auch Kinder nutzen die Strassen des Quartiers als Weg zu Schulen und Spielplätzen, zu Fuss, auf Velos, Trottinetts etc. Wer sich als verantwortungsvoller motorisierter Verkehrsteilnehmer durch das Quartier bewegt, dem wird einsichtig, dass aufgrund der an mehreren Stellen nur wenige Meter betragenden Sicht und der Vielzahl potentiell gefährdeter Personen ein Ausschöpfen der erlaubten Höchstgeschwindigkeit selbst bei optimalen Strassenverhältnissen nicht möglich ist. Eine Herabsetzung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit innerhalb von Winikon von bisher 50 km/h auf 30 km/h stellt mithin eine massvolle Anpas-sung an die gegebenen Verhältnisse dar und erhöht damit die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer.

Hinsichtlich der bisher als 'ausserorts' qualifizierten Teile der Winiker- und Gschwaderstrasse ist zu bemerken, dass für diese Einstufung keinerlei sachliche Gründe vorliegen. Vielmehr befinden sich diese beiden Strassenteile klar innerhalb des städtischen Siedlungsgebiets. Die betreffende Strecke auf der Winikerstrasse ist lediglich rund 200 Meter lang, weswegen das massive Beschleunigen eines Motorfahrzeugs auf die bisher erlaubte Höchstgeschwindigkeit - nur um wenige Sekunden später wieder abrupt bremsen zu müssen - als gänzlich sinnlose Aktion erscheint. Die Strecke auf der Gschwaderstrasse ist zwar länger, doch stellt diese eine wichtige Verbindung der Quartiere Gschwader und Winikon mit der Sportanlage Buchholz auch für Fussgänger und Velofahrer/innen, insbesondere Kinder dar, und die Strasse weist zudem - wie die Winikerstrasse - auf dieser Strecke kein Trottoir auf. Auch hier erscheint zudem die Beschleunigung eines Fahrzeugs auf die bisher erlaubte Höchstgeschwindigkeit für lediglich wenige Sekunden als völlig sinnlos.

Abschliessend ist anzumerken, dass aufgrund der Bauweise/Strassenführung im Quartier die zur Prüfung beantragten Massnahmen äusserst kostengünstig sollten eingeführt werden können. Der Vergleich mit anderen Tempo 30-Zonen zeigt, dass dies gegebenenfalls alleine mit einer Umschilderung möglich wäre und auf teurere Eingriffe wie Schwellen etc. verzichtet werden könnte. Die zur Prüfung beantragten Anpassungen der Höchstgeschwindigkeit erscheinen aus den dargelegten Gründen zudem als absolut verhältnismässig.

Der Gemeinderat lehnte die Überweisung des Postulates ab.

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