Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

22. Oktober 2018

Unterzeichnung «Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor»

Postulat von Florin Schütz und Salome Schaerer

Der Stadtrat wird aufgefordert, die «Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor» zu unterzeichnen und dem Gemeinderat Bericht und Antrag vorzulegen betreffend der Umsetzung der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor.

Begründung

Die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor wurde im September 2016 von Bundesrat Alain Berset zusammen mit kantonalen und kommunalen Regierungsmitgliedern lanciert. Bis heute wurde diese vom Bund, 14 Kantonen (darunter auch der Kanton Zürich) sowie 50 Gemeinden unterzeichnet. Die Unterschrift der Stadt Uster fehlt allerdings.

Lohnungleichheit ist auch 2018 noch eine Tatsache: Frauen verdienen für gleiche Arbeit im Schnitt immer noch ca. 18% weniger, rund 40% dieses Unterschieds sind nicht erklärbar. Solange dieser Missstand nicht behoben ist, kann nicht von einer Gleichstellung der Geschlechter gesprochen werden. Kein Wunder also, dass im September in Bern rund 20'000 Menschen für Lohngleichheit auf die Strasse gingen. Für die Umsetzung der Lohngleichheit müssen aber nicht nur private Unternehmen in die Pflicht genommen werden, die öffentliche Hand hat mit einer Vorbildfunktion voranzugehen. Insbesondere da dieser in Uster mit einem Beschaffungsvolumen von ca. 40 Millionen Franken und über 1200 Stellen eine grosse volkswirtschaftliche Bedeutung zukommt.

Die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor fordert konkret folgende Punkte:

  1. Sensibilisierung für das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG) bei ihren Mitarbeiter*innen, die für Lohnfestsetzung und Funktionsbewertung, die Rekrutierung, Ausbildung und berufliche Förderung zuständig sind.
  2. Regelmässige Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit in der öffentlichen Verwaltung nach anerkannten Standards.
  3. Förderung einer regelmässigen Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit nach anerkannten Standards in der öffentlichen Hand nahestehenden Körperschaften.
  4. Einhaltung der Lohngleichheit im Rahmen des öffentlichen Beschaffungs- und/oder Subventionswesen durch die Einführung von Kontrollmechanismen.
  5. Informationen über die konkreten Ergebnisse dieses Engagements, insbesondere durch die Teilnahme am Monitoring des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung von Frau und Mann.

Das Eidgenössische Büro für Gleichstellung von Frau und Mann stellt den Unterzeichnenden eine Internet-Plattform mit allen wichtigen Informationen, Instrumenten, Analyse-Tools, etc. zur Verfügung.

Mit der Unterzeichnung der Lohngleichheits-Charta würde die Stadt Uster ein deutliches Signal für die Gleichstellung der Geschlechter senden, eine Vorbildfunktion einnehmen und sich zudem als attraktive Arbeitgeberin profilieren.

Der Gemeinderat hat das Postulat an den Stadtrat überwiesen.

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