Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

29. September 2022

Wie ging das mit den Steuerrechnungen in Nänikon?

Anfrage von Balthasar Thalmann

Soweit ich richtig informiert bin, wurde bei den Steuerpflichtigen, die sowohl für die politische Gemeinde Uster wie auch für die Sekundarstufe Nänikon-Greifensee Steuern bezahlten, bis vor etwa zehn Jahren ein tieferer Steuerfuss der politischen Gemeinde Uster angewandt als im übrigen Ustermer Gemeindegebiet. Mit diesem «Steuerrabatt» wurde dafür gesorgt, dass die genannten Steuerpflichtigen nicht mehr Steuern bezahlen mussten als sonst in Uster. Der Steuerfuss der Oberstufe Nänikon-Greifensee war damals höher als derjenige der Oberstufe Uster.

Sollten meine zugegebenermassen nur bruchstückhaften Informationen tatsächlich zutreffen, wäre es an der Zeit, diese Praxis öffentlich bekannt zu machen. Daher diese Anfrage.

Ich stelle dem Stadtrat folgende Fragen:

  1. Trifft es zu, dass den Steuerpflichtigen in Nänikon bis etwa vor 10 Jahren ein tieferer Steuerfuss verrechnet wurde als im übrigen Uster? Falls nein, gab es sonstige Effekte, die eine solche Schlussfolgerung irrtümlich zulassen würden?
  2. Falls ja, wie funktionierte diese Praxis genau?
  3. Wie lange wurde diese Verrechnungspraxis angewandt, gestützt auf welche gesetzliche Grundlage? Was waren die Argumente für die Einführung bzw. der Abschaffung dafür?
  4. Welche Steuersummen entgingen der politischen Gemeinde Uster dadurch pro Jahr und insgesamt?
  5. Inwieweit erwägt der Stadtrat, heute eine analoge Praxis wieder einzuführen? Wäre es dann auch möglich, dass je nach Steuerfussdifferenz zwischen den Sekundarschulgemeinden Nänikon-Greifensee und Uster auch mal mehr Steuern für die politische Gemeinde Uster erhoben würden?

Der Stadtrat beantwortet die Anfrage wie folgt:

zu Frage 1: Dies trifft nicht ganz zu: Die steuerpflichtigen Personen in Nänikon haben keinen tieferen Steuerfuss verrechnet erhalten als die anderen in Uster ansässigen steuerpflichtigen Personen.

Hingegen ist es korrekt, dass die Stadt Uster über einen längeren Zeitraum im Sinne eines innergemeindlichen Finanzausgleichs den auf dem Gebiet der Oberstufenschule Nänikon-Greifensee (OSNG) wohnhaften Personen die Differenz zwischen dem in Rechnung gestellten Steuerfuss und dem von der Gemeindeversammlung der OSNG beschlossenen Steuerfuss (21 Prozent) finanziert hat. Als erstes Beispiel diene das Jahr 2011 wo der Steuerfuss der Sekundarschulgemeinde Uster 19 Prozent und der Steuerfuss der OSNG 21 Prozent betrug. Im genannten Beispiel überwies die Stadt Uster knapp 140'000 Franken an die OSNG. 2003 war der Steuerfuss der OSNG sogar noch höher bei 24 Prozent, und die Stadt Uster überwies rund 230'000 Franken.

Zusammengefasst: Den Nänikerinnen und Nänikern wurde nicht ein tieferer Steuerfuss verrechnet, sondern der eigentlich höhere Steuerfuss wurde ihnen nicht verrechnet und der daraus resultierende Fehlbetrag wurde der Oberstufenschule Nänikon-Greifensee aus den allgemeinen Mitteln der politischen Gemeinde Uster beglichen.

zu Frage 2: Siehe Antwort zu Frage 1.

zu Frage 3: Die Verrechnungspraxis wurde von 1983 bis 2011 angewandt und anschliessend beendet. Eine Recherche zeigt: Von 2003 bis und mit 2011 wurden insgesamt knapp 1,3 Mio. Franken mit diesem innergemeindlichen Ausgleich durch die Stadt Uster an die Sekundarschulgemeinde Nänikon-Greifensee überwiesen.

Für die in der Stadt Uster angewandte Praxis der Verrechnung eines Einheitssteuerfusses gab es im damaligen Gemeindegesetz keine Rechtsgrundlage. In der Praxis erfolgte aber auch in anderen Gemeinden teilweise ein innergemeindlicher Finanzausgleich – bei dem wie in Uster allen Steuerpflichtigen der gleiche Steuerfuss in Rechnung gestellt wurde.

Mit Inkraftsetzung des Finanzausgleichsgesetzes per 01. Januar 2012, entfiel die Möglichkeit für den innergemeindlichen Finanzausgleich. Das heutige Gemeindegesetz kennt keinen Gesamtsteuerfuss, der für alle Steuerzahlenden auf dem Gebiet der politischen Gemeinden gilt, wenn die einzelnen Steuerfüsse von verschiedenen Gemeinden festgesetzt werden. Das Gemeindegesetz verlangt vielmehr in Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Gesetzmässigkeit, dass jeder Steuerzahlende den Steuerfuss bezahlt, der für ihn rechtsgültig vom Parlament oder der Gemeindeversammlung beschlossen worden ist, in der er Wohnsitz hat und damit steuerpflichtig ist. In der Summe (Gesamtsteuerfuss) ergeben sich dann Unterschiede. Früher hätte eine Person in Nänikon auf Grund dieser heute geltenden Regelung höhere Steuern gezahlt, heute zahlt sie dagegen weniger, weil der Steuerfuss der OSNG seit 2012 von 19 Prozent auf 14 Prozent gesunken, der Steuerfuss der Sekundarschulgemeinde Uster dagegen von 19 Prozent nur auf 18 Prozent gesunken ist.

zu Frage 4: Siehe Antwort zu Frage 3.

zu Frage 5: Wie in der Antwort zur Frage 3 erwähnt, ist mit dem aktuellen Gemeindegesetz ein solcher innergemeindlicher Finanzausgleich ausgeschlossen. Deshalb könnte der Stadtrat heute keine analoge Praxis mehr einführen, auch wenn er wollte, was aber nicht der Fall ist.

Fazit: Die Tatsache, dass die politische Gemeinde Uster während vielen Jahren einen freiwilligen innergemeindlichen Finanzausgleich zugunsten der Ustermer Mitglieder der Oberstufenschule Nänikon-Greifensee betrieben hat, zeigt hingegen die grosse Bedeutung, welche von den Verantwortlichen der politischen Gemeinde Uster der innergemeindlichen Solidarität mit Nänikon als integralem Teil von Uster zugemessen wurde. Daran hat sich nichts geändert. Für den Stadtrat ist Nänikon ein wichtiger Ortsteil von Uster.

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