Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

15. Januar 2021

Wohnstadt am Wasser – Stand der Dinge bezüglich Ökologie und Biodiversität?

Anfrage von Peter Mathis-Jäggi

Uster brüstet sich mit dem Slogan «Wohnstadt am Wasser». Unbestritten sind der Greifensee, die Bäche und die Weiher die Diamanten unserer Stadt und unserer Erholungsgebiete. Wie steht es aber eigentlich um die Ökologie dieser Gewässer, insbesondere der Bäche und der Weiher?

Es ist eine Verfassungsaufgabe von Kanton und Gemeinden, die Renaturierung der Gewässer zu fördern. Auf dem GIS-Browser des Kantons Zürich ist ersichtlich, dass auch in der Stadt Uster bei einigen Bächen der Nutzen einer Revitalisierung als gross oder mittel beurteilt wird, dies nicht nur beim Aabach, sondern auch bei Bächen, die in der Zuständigkeit der Stadt Uster liegt. In der Beantwortung der Anfrage 513/2018 hat der Stadtrat ausgeführt, dass der Massnahmenplan Naturgefahren als Leitlinie zur Umsetzung von Massnahmen an Fliessgewässern dienen. Unklar ist allerdings, inwieweit damit auch die ökologische Vielfalt gefördert wird und ob auch ausserhalb von Hochwasserschutzprojekten Revitalisierungen vorgesehen sind. Die Wiederherstellung von naturnahen Bächen und Weihern mit ihren charakteristischen Tier- und Pflanzenarten ist ein wichtiges Element zu Förderung der Biodiversität und zur Aufwertung unserer Naherholungsgebiete.

Ich stelle dem Stadtrat folgende Fragen: 

  1. Wie beurteilt der Stadtrat insgesamt die ökologische Qualität der Bäche und Weiher in der Stadt Uster? Inwieweit besteht Handlungsbedarf zur ökologischen Aufwertung?
  2. Wie beurteilt der Stadtrat der ökologische Mehrwert von Revitalisierungen im Vergleich mit anderen möglichen Massnahmen zu Förderung der Biodiversität?
  3. Wieviele Meter Bäche wurden in den letzten Jahren in der Stadt Uster revitalisiert? Wie sieht der Plan der Stadt und des Kantons für die nächsten Jahre aus?
  4. Hat der Stadtrat die hierfür erforderlichen Mittel in der Investitionsplanung aufgenommen, wenn nein weshalb nicht?

Besten Dank für die Beantwortung.

 

Der Stadtrat beantwortet die Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung

Wie in der Anfrage erwähnt, dient der Massnahmenplan Naturgefahren der Stadt Uster als Leitlinie zur Umsetzung von Wasserbauprojekten. Wasserbauprojekte (Hochwasserschutz, Revitalisierungen, Aufwertungen) stellen komplexe Projekte dar, welche immer durch den Kanton genehmigt werden müssen. Bei sämtlichen Wasserbauprojekten, also auch Hochwasserschutzprojekten, sind ökologische Gesichtspunkte zwingend zu berücksichtigen. Nebst dem Massnahmenplan Naturgefahren erarbeitet die Stadt Uster derzeit ein Biodiversitätskonzept (BIK), welches sich dem Thema der Biodiversitätsförderung ganzheitlich annehmen wird. Vorbehältlich der Zustimmung zum BIK durch den Gemeinderat, werden im BIK auch Massnahmen und Ziele zu den Fliessgewässern festgelegt. Einerseits sind Massnahmen und Zielsetzungen zur Revitalisierung von Fliessgewässern vorgesehen, andererseits wird auch ein Fokus auf die fachgerechte und biodiversitätsfördernde Pflege der Fliessgewässer gelegt.

Zu Frage 1: Die Fliessgewässer in Uster weisen eine Länge von rund 28 km auf. Auf dem kantonalen GIS-Browser findet sich eine Karte, welche den ökomorphologischen Zustand der einzelnen Fliessgewässer beschreibt. Darin wird ersichtlich, dass die ökologische Qualität der Fliessgewässer nicht zufriedenstellend ist. Rund 80 Prozent der Fliessgewässer fallen in die Kategorien «beeinträchtigt, naturfremd oder künstlich». Der Handlungsbedarf zur ökologischen Aufwertung ist daher gross.

Die stehenden Gewässer auf Stadtgebiet stehen mehrheitlich unter kantonalem oder kommunalen Schutz und weisen daher eine hohe ökologische Qualität auf. Alle unter Naturschutz stehenden Teiche und Weiher werden zudem gemäss ökologischen Zielsetzungen gepflegt. Der Bedarf an einer Aufwertung der stehenden Gewässer erachtet der Stadtrat somit als weniger prioritär.

Zu Frage 2: Der ökologische Mehrwert von Revitalisierungen von Fliessgewässern ist als hoch einzustufen. Dies, weil mit einer Revitalisierung einerseits den an den Lebensraum Fliessgewässer gebundenen Tierund Pflanzenarten geholfen wird, andererseits, weil mit der linearen Vernetzungswirkung der Bäche auch Arten profitieren, welche die naturnahen Strukturen als Wanderkorridore und Trittsteinbiotope nutzen. Ein direkter Vergleich mit anderen biodiversitätsfördernden Massnahmen ist, aufgrund der diversen Abhängigkeiten, sehr komplex und würde eine umfassende Analyse benötigen.

Zu Frage 3: Zwischen 2010 und 2020 wurden in Uster im Rahmen von Wasserbauprojekten rund 450 m Bachläufe revitalisiert (Aabach, Riedikerbach, Chlusbach). Im Weiteren wurden im Rahmen des Gewässerunterhaltes an vielen Stellen kleinere Massnahmen umgesetzt wie z. B. Auslichten von Uferböschungen, Erstellen von Kleinstrukturen, Ansaat von Extensiv- Wiesen, Verbreiterung von Bachrinnen, Anbringen von «Störsteinen» oder die Entfernung von Neophyten.

In den nächsten Jahren stehen folgende Wasserbauprojekte im Fokus:

  • Riedikerbach (2. Etappe)
  • Werrikerbach (Abschnitt zwischen Böschstrasse und Wildsbergweg)
  • Nänikerbach (Abschnitt zwischen Hopperenried und Schwerzistrasse)

Zu Frage 4: Die erforderlichen Mittel sind, vorbehältlich allfälliger Budgetanpassungen, in der Investitionsplanung

aufgenommen. Folgende Bäche werden in der Investitionsplanung aufgeführt:

  • Werrikerbach
  • Nänikerbach
  • Riedikerbach
  • Tiefenbach

Im Weiteren ist im Rahmen des Biodiversitätskonzeptes (BIK) welches dem Gemeinderat noch im ersten Semester 2021 vorgelegt wird ein Bachpflegekonzept enthalten. Hierfür sind jedoch zusätzliche Mittel in der Investitionsplanung einzustellen.

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