Anfrage von Stefan Feldmann
Immer noch ist es für Jugendliche schwierig, eine geeignete Lehrstelle zu finden. Eine berufliche Ausbildung ist jedoch ein wichtiger Grundpfeiler in der beruflichen und persönlichen Entwicklung eines jungen Menschen und eine gute Voraussetzung für das spätere Berufsleben. Im Kanton Zürich bilden aber nicht mal ein Drittel der Firmen und Betriebe Lehrlinge aus. Neben den Firmen, welche aus triftigen Gründen nicht ausbilden können, gibt es eine grosse Anzahl von Betrieben, welche sich um ihre soziale Verantwortung drücken und die wichtige Aufgabe der Ausbildung von Jugendlichen auf die anderen Betriebe abschieben.
Bund und Kanton haben das Problem der Lehrstellenknappheit erkannt. Deshalb betreibt der Kanton Zürich aus den Geldern des Lehrstellenbeschlusses I ein kantonales Lehrstellenmarketing. Es gäbe aber noch weitere Ebenen, auf denen etwas getan werden könnte. So könnte die öffentliche Hand bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen das Kriterium «Anbieten eines Ausbildungsplatzes» hoch gewichten.
Am 9. Februar 1998 hat der Gemeinderat Uster dem Antrag des Stadtrates zugestimmt, die kantonale Submissionsverordnung auch für Arbeitsvergaben der politischen Gemeinde Uster zu übernehmen. In der kantonalen Submissionsverordnung werden eine Reihe von Kritierien aufgelistet, die bei der Vergabe berücksichtig werden müssen, darunter auch die Lehrlingsausbildung. Auf die Zusicherung des Stadtrates hin, dass diesem Kriterium Rechnung getragen werde, habe ich anlässlich der genannten Gemeinderatssitzung eine Motion zur Änderung der kommunalen Submissionsverordnung, welches die Bevorzugung von Firmen mit Lehrstellen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträge forderte, zurückgezogen. Von Interesse ist nun, in Erfahrung zu bringen, welchen Stellenwert der Stadtrat dem Kriterium der Lehrlingsausbildung bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen tatsächlich einräumt.
In diesem Zusammenhang frage ich den Stadtrat an:
- In der kantonalen Submissionsverordnung, welche von der Stadt Uster übernommen worden ist, ist das Anbieten von Lehrstellen ein Kriterium zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Wie stark gewichtet der Stadtrat dieses?
- Falls der Stadtrat dieses Kriterium weniger stark gewichtet als andere, welche Kriterien werden stärker gewichtet und warum?
- Berücksichtigt der Stadtrat bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen auch andere Ausbildungsarten wie Anlehren, Vorlehren oder ein Praktika? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, nach welchen Gesichtspunkten?
- Ist der Stadtrat bereit, das Kriterium «Anbieten einer Lehrstelle» angesichts der noch immer schwierigen Lage auf dem Lehrstellenmarkt in Zukunft höher zu gewichten und damit Betriebe zu unterstützen, welche ihre soziale Verantwortung wahrnehmen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, nach welchen Kriterien (Anzahl Lehrlinge im Vergleich zur Firmengrösse, Anteil schulisch Schwache, Möglichkeit auszubilden usw.) gedenkt er dies zu tun?
Ich danke dem Stadtrat für die Beantwortung dieser Fragen.