Faktische Abschaffung der kantonalen AHV- und IV-Beihilfen

Anfrage von SP/Juso-Gemeinderatsfraktion

Gesetzes über die Zusatzleistungen zur AHV und IV verabschiedet. Die bürgerliche Merheit des Rates hat gegen den Widerstand der Mitte-Links-Parteien beschlossen, die Bezugsberechtigung neu derart zu gestalten, dass in etwa ein Drittel bis die Hälfte der bisherigen BezügerInnen die Bezugsberechtigung für kantonale Beihilfen verlieren. Betroffen wären namentlich (alleinstehende) Frauen, liegt doch der Anteil der Frauen unter den AHV-/IV-Beihilfen-BezügerInnen bei rund 80 Prozent.

Durch den Verlust der Beihilfen wird im Kanton Zürich zwar niemand verhungern, aber viele Rentnerinnen und Rentner werden sich viele kleine Dinge, die das Leben lebenswert machen, nicht mehr leisten können: den Kaffee im Restaurant zum Beispiel, ein Zeitungsabonnement oder eine Fahrt auf dem Greifensee. Diesem Abbau von Lebensqualität, ja von Würde bei unseren älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern steht ein vergleichsweise geringer Gewinn für die Staatskasse gegenüber: Die durch die faktische Abschaffung der AHV- und IV-Beihilfen eingesparten 5 Millionen Franken pro Jahr nehmen sich neben dem Einnahmenausfall von rund 200 Millionen Franken pro Jahr durch die Abschaffung der Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen mehr als nur beschieden aus.

Die teilweise Abschaffung der kantonalen AHV- und IV-Beihilfen hätte aber auch Auswirkungen auf die Stadt Uster. Einerseits ist im Geschäftsbericht 1999 ist zu lesen, dass «wie bereits in den Vorjahren auch 1999 die Anzahl der Berechtigten gestiegen ist», andererseits sind die von der Stadt Uster zusätzlich ausgerichteten Gemeindezuschüsse an die Ausrichtung der kantonale Beihilfe gekoppelt und somit gehen jene RentenbezügerInnen, die die Beihilfe verlieren, zusätzlich auch des Gemeindezuschusses verlustig – eine doppelte Bestrafung. Unter diesen Vorzeichen steht zu befürchten, dass ein Teil der bisherigen Beihilfe-BezügerInnen fürsorgeabhängig wird. Ein Zustand, den gerade viele ältere Leute als Demütigung empfinden.

Wir fragen den Stadtrat in diesem Zusammenhang an:

  1. Wieviele BezügerInnen von AHV- und IV-Beihilfen in der Stadt Uster wären von der Neuregelung der Bezugsberechtigung betroffen?
  2. Welches wären die finanziellen Auswirkungen der Neuregelung der Bezugsberechtigung von AHV- und IV-Beihilfen beim Sozialamt bzw. bei der Fürsorge der Stadt Uster?
  3. Ist der Stadtrat auch der Meinung, dass die Aushöhlung der kantonalen AHV- und IV-Beihilfen den Rentnerinnen und Rentnern nicht zugemutet werden kann?
  4. Wenn ja: Ist der Stadtrat bereit, sich im Abstimmungskampf über die Revision des Gesetzes über die Zusatzleistungen zur AHV und IV entsprechend vernehmen zu lassen?
  5. Ist der Stadtrat bereit, die Ausrichtung von Gemeindezuschüssen, die bislang an den Bezug von AHV-/IV-Beihilfen gekoppelt ist, neu zu regeln und so dafür zu sor-gen, dass der finanzielle Verlust, den RentnerInnen durch die faktische Abschaff-ung der AHV-/IV-Beihilfen erleiden, minimiert wird?

Wir danken dem Stadtrat für die Beantwortung unserer Fragen.

 

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed