Erwerb von Flughafenaktien der Flughafen Zürich AG

Anfrage von Beatrice Jungholz

Die Bevölkerung des Kantons Zürich soll vor dem ständig wachsenden Fluglärm besser geschützt werden (Lärmgrenzwert, Sicherung der Nachtruhe, gleichmässige Lärmverteilung, sinnvolle Mobilität u.ä.). In diesem Zusammenhang ist die Stadt Uster aufgefordert, ihren politischen Einfluss wo immer möglich geltend zu machen.

Auf Grund des Flughafengesetzes und Fusionsvertrags mit der Flughafen-Immobilien-Gesellschaft wird der Kanton im Zusammenhang mit der Übertragung des Flughafens auf die Flughafen Zürich AG mit 78,1 Prozent des Aktienkapitals an der neuen Gesellschaft beteiligt sein; diese Beteiligung ist auf den Zeitpunkt, da die Betriebskonzession auf die Flughafen AG übergehen wird, auf 49 Prozent abzubauen. Der Presse konnte nun kürzlich entnommen werden, dass es aus der Sicht des Regierungsrates willkommen ist, wenn die Gemeinden Aktien der künftigen Flughafen Zürich AG erwerben würden.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Stadtrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Würde es der Stadtrat nicht auch sinnvoll finden, Flughafenaktien des Kantons zu erwerben, um als Aktionär die Interessen der Stadt Uster in der Flughafen Zürich AG geltend machen zu können?
  2. Wenn ja, könnte sich der Stadtrat vorstellen, weitere Gemeinden des Oberlandes dazu zu animieren, selber Aktien zu zeichnen, um die Einflussnahme der öffentlichen Hand zu verstärken?

Für die Beantwortung meiner Fragen danke ich dem Stadtrat bestens.

 

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