Anfrage von Angela Schmalz
Für jugendliche fremdsprachige AusländerInnen existiert an der Berufswahl- und Weiterbildungschule Zürcher Oberland in Wetzikon ein optimales Integrationsangebot. Ziel und Zweck dieses Angebotes ist der Erwerb von genügend Deutschkenntnissen, Verständnis für unsere Arbeitswelt und Kultur und Uebergang in die Berufsbildung, in weiterführende Schulen oder in eine Erwerbstätigkeit. Zurzeit werden in 25 Integrationskursen in den Gemeinden Bülach, Dietikon, Horgen, Wetzikon, Winterthur und Zürich total 375 Plätze angeboten.
Die wichtigsten Inhalte der regierungsrätlichen Verordnung sind:
Der Staat fördert die Integration von 15-20-jährigen Fremdsprachigen. Grundlage bildet Art. 273 des Unterrichtsgesetzes in der Fassung vom 1. April 1990. Zitat: «Aus arbeitsmarktlichen und sozialpräventiven Gründen sind Integrationskurse als Starthilfe für junge Neueingewanderte als eine Notwendigkeit zu bezeichnen. »
Die Integrationsklasse in Wetzikon wird von Jugendlichen aus dem ganzen Zürcher Oberland mit Erfolg besucht. Nach Auskunft des Schuleiters ist die Finanzierung des Gemeindeanteils von Fr. 6’600.– Jahresbeitrag in keiner Gemeinde ein Problem.
Lediglich die Oberstufenschulpflege Uster hat in den vergangenen Jahren solche Gesuche immer wieder abgelehnt.
Es ist mir unverständlich, dass Jugendliche monatelang untätig zu Hause herumsitzen und ihre längerfristige Integration verhindert wird, nur weil ihnen dieser Schulbesuch nicht bewilligt wird.
Ich frage daher die Oberstufenschulpflege an:
- Warum vertritt die Oberstufenpflege diese durchwegs ablehnende Haltung?
- Kann sich die Stadt Uster, die von vielen ausländischen Eltern und Kindern bewohnt wird, so eine Haltung leisten?
- Teilt die Oberstufenpflege die Haltung des Regierungsrates nicht?
Ich danke Ihnen für die Beantwortung dieser Fragen.