Anfrage der SP/Juso-Gemeinderatsfraktion
Am 23. April 2001 wurden in Berlin die Eckdaten für einen neuen Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland bezüglich des An- und Abflugregimes für den Flughafen Zürich-Kloten bekannt. Das Resultat der Verhandlungen ist für die Schweiz zweifelsohne enttäuschend, aber alles andere als überraschend. Die vom Kanton Zürich seit Jahren verfolgte – und vom Gemeindepräsidentenverband des Bezirks Uster mitgetragene – Strategie «Uns den (ausgebauten) Flughafen, den Deutschen den Lärm» ist gescheitert. Sie ist nicht etwa wegen einer schlechten Verhandlungsführung gescheitert, sondern weil sie von ihrer Anlage her – Ausbau des Flughafens zum grössten Teil auf dem Buckel einer AnwohnerInnen-Gruppe, die sich, da im Ausland wohnend, nicht an den Entscheiden beteiligen konnte – zum Scheitern verurteilt war.
Die Schweiz und der Kanton Zürich kommt nach dem Verhandlungsergebnis von Berlin nicht umhin, die Strategie für den Flughafen Zürich-Kloten neu festzulegen. Dabei müssen nun neben den Vorteilen auch die Nachteile, die ein Flughafen mit sich bringt, vom Kanton Zürich selber getragen werden.
Es ist nicht zu bestreiten, dass der Flughafen Zürich-Kloten für unseren Kanton ein bedeutender Standortfaktor ist. Unbestritten sind die positive Wirkung eines Flughafens auf den Wirtschaftsstandort und den Arbeitsmarkt, aber auch das Bedürfnis weiter Teile der Bevölkerung nach einem nahen Flughafen ist ausgewiesen. Der Beweis, dass für die Erfüllung dieser Funktion ein internationaler Grossflughafen, ein «Hub», erforderlich ist, ist allerdings alles andere als erbracht. Im Gegenteil: Eine wachsende Zahl von Aviaktikexperten ist inzwischen der Meinung, dass der Wirtschaftsraum Zürich für eine gedeihliche Entwicklung zwar auf eine gute Anbindung ans internationale Flugnetz, nicht aber zwingend auf einen «Hub» – mit 44 Prozent Umsteigepassagiere! – angewiesen ist.
Angesichts der Berliner Verhandlungen und der Erkenntnis, dass Zürich-Kloten nicht zu einem «Hub» ausgebaut werden muss, ist es im Interesse auch der Ustermer Bevölkerung, dass für den Flughafen Zürich-Kloten eine Strategie gefunden wird, die den Bedürfnissen der Wirtschaft und der rund um den Flughafen lebenden Bevölkerung gerecht wird.
Wir fragen in diesem Zusammenhang den Stadtrat an, ob er bereit ist, sich in den Gremien und Verbänden, in denen er Einsitz hat, dafür einzusetzen, …
- … dass die Zahl der Flugbewegungen auf dem jetzigen Stand von 300’000 Flugbewegungen pro Jahr plafoniert wird?
- … dass, im Sinne einer Gleichbehandlung aller AnwohnerInnen des Flughafens, die für Süddeutschland getroffene Nachtflugsperre – wochentags von 22 bis 6 Uhr, an den Wochenenden von 20 bis 9 Uhr – auch für die Schweiz gilt?
- … dass jeder An- und Abflugrichtung wöchentlich drei Ruhefenster von mindestens vier Stunden Dauer garantiert werden?
- . … dass die Lärmgrenzwerte rund um den Flughafen Zürich-Kloten wieder auf die von der bundesrätlichen Expertengruppe vorgeschlagene Höhe festgesetzt werden?
- … dass das Luftprogramm 1996 des Regierungsrates und die Auflagen des Bundesrates bezüglich Plafonierung des NOX-Ausstosses für die Rahmenkonzession zur 5. Ausbauetappe zügig umgesetzt werden?
- …. dass Zürich-Kloten nicht zu einem «Hub» für Cargo-Flüge – Cargo-Flugzeuge sind oft veraltet und erzeugen besonders viel Lärm – ausgebaut wird?
- … dass nach der Einstellung des militärischen Flugverkehrs der Privat- und Charterflugverkehr von Zürich-Kloten nicht auf den Flugplatz Dübendorf verlagert wird?
- … dass die Region Zürich zügig ans europäische Hochgeschwindigkeitsbahnnetz angeschlossen wird?
Wir danken dem Stadtrat für die Beantwortung dieser Fragen.