Erweiterung der Parkfelder beim Friedhof

Anfrage von Balthasar Thalmann

Kürzlich wurden zwischen der Abdankungshalle und der Friedhofstrasse zusätzlich zu den bestehenden ca. 20 Parkfeldern weitere rund 40 Parkfelder gebaut. Die davon betroffene Fläche liegt gemäss Bau- und Zonenordnung der Stadt Uster in der Freihaltezone nach § 61 Planungs- und Baugesetz und grenzt unmittelbar an die Kernzone. Bauten und Anlagen, zu denen die erstellten Parkfelder zweifelsohne zu zählen sind, sind nur in Ausnahmefällen gestattet. Angesichts dessen, dass für das Friedhofareal weder eine Nutzungsänderung noch eine Nutzungsintensivierung zu verzeichnen war, erstaunt es mich, dass die Verdreifachung der Parkfelder in der Freihaltezone möglich war. Letztlich wurde für den Friedhof eine Freihaltezone ausgeschieden als Ort der Besinnung, der Ruhe und der Trauer.

Weder aus den Leistungsaufträgen noch den Geschäftsberichten ist ersichtlich, dass eine Erweiterung der Parkierungsanlagen bei der Abdankungshalle vorgesehen war. Im Geschäftsbericht 2006 wird lediglich über die Einführung kostenpflichtiger Parkplätze berichtet.

In diesem Zusammenhang frage ich den Stadtrat an:

  1. Welche planungs- und baurechtlichen Bestimmungen liegen der Baubewilligung für die zusätzlichen Parkfelder zugrunde? Welche Behörde hat die rechtskräftige Bewilligung erteilt?
  2. Wieviel kostete die Erstellung der zusätzlichen Parkfelder? Wie ist in diesem Zusammenhang die Kreditkompetenz geregelt?
  3. Weshalb hat der Stadtrat nicht vorgängig über das Vorhaben im Rahmen der Leistungsaufträge bzw. der Geschäftsberichte berichtet oder anderweitig den Gemeinderat informiert?
  4. Wie begründet der Stadtrat die Notwendigkeit, die Zweckmässigkeit und die Rechtmässigkeit der zusätzlich erstellten Parkfelder? Weshalb werden trotz gleich bleibender Nutzung bei gleichzeitig besserem Busangebot die dreifache Anzahl Parkfelder nötig?
  5. Wann gedenkt der Stadtrat die zonenwidrige Nutzung und meines Erachtens auch rechtswidrige Nutzung aufzuheben und die Parkfelder zurückzubauen?
  6. Gedenkt der Stadtrat zusätzliche Massnahmen zu ergreifen, um solche Situationen in Zukunft zu vermeiden? Gedenkt er zusätzliche Grundlagen für die Beurteilung von Bauten und Anlagen im Nichtbaugebiet zu erarbeiten?

 

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