Arbeitsbedingungen für Pflegefamilien in Uster

Anfrage von Julia Amherd

Im Januar 2007 erstattete der Regierungsrat Bericht an den Kantonsrat zum Postulat KR-Nr. 55/2003 betreffend bessere Arbeitsbedingungen für Pflegefamilien. In Abschnitt 6 „Schlussfolgerungen“ beschreibt der Regierungsrat einige Massnahmen die geprüft werden sollen, um die Abbrüche von Pflegeverhältnissen zu verringern und die Arbeitsbedingungen der Pflegeeltern zu verbessern.

Aufgrund dieses Berichtes bitte ich den Stadtrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Pflegefamilien stehen in Uster zur Verfügung?
  2. Wer ist zuständig für die Erarbeitung von Qualitätskriterien zur Vorabklärung und Vermittlung von Pflegefamilien?
  3. Wie werden die Pflegefamilien auf ihre Aufgabe vorbereitet und während der Platzierung eines Pflegekindes fachlich begleitet und beaufsichtigt?
  4. Wie viele Platzierungen von Kindern (regulär und Notfallplatzierungen) werden in Uster pro Jahr vorgenommen?
  5. Wie hoch ist die monatliche Entschädigung für die Pflegefamilie für ein Pflegekind?
  6. Inwiefern ist die Entschädigung der Pflegefamilien erhöht worden (seit 2007)?
  7. Wer trägt die Kosten für eine allfällige pflegefamilienergänzende Hort- bzw. Tagesstruktur der Schule?
  8. Inwiefern werden in Uster Sozial- und Schulbehörden informiert und geschult?

Besten Dank für die Beantwortung der Fragen.

 

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