Gemeinnüziger Wohnungsbau in Uster

Anfrage von Markus Wanner

«Kantone und Gemeinden sind gemäss der Verfassung des Kantons Zürich, Art. 110, verpflichtet, den gemeinnützigen Wohnungsbau und das selbstgenutzte Wohneigentum zu fördern. Die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums wird vorwiegend mit Steuererleichterungen unterstützt. Die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus kennt keinen vergleichbaren Mechanismus. Der gemeinnützige Wohnungsbau stellt mittel- und langfristig finanziell günstigen, sozial attraktiven und meistens architektonisch überdurchschnittlichen Wohnraum bereit. In den letzten Jahren wurde in Uster viel gebaut, hauptsächlich im oberen Preissegment. In Uster haben immer mehr Familien mit Kindern Mühe, günstige Wohnungen zu finden. Aber auch ältere Menschen, die gerne in eine kleinere, altersgerechte Wohnung wechseln möchten, finden keinen bezahlbaren Wohnraum. In diesem Zusammenhang frage ich den Stadtrat an:

  1. Wie viele Wohnungen werden von gemeinnützigen Bauträgern angeboten? Wie gross ist der Anteil im Vergleich zu anderen Städten?
  2. Wie beurteilt der Stadtrat das Angebot an preisgünstigem Wohnraum, insbesondere für Familien und ältere Personen?
  3. In welcher Form ist die Stadt an gemeinnützig organisierten Wohnformen beteiligt (z.B. Landbesitz, Abgabe im Baurecht, Gewährung von Darlehen, Zeichnung von Anteilscheinen, Einsitz in Vorständen von Wohnbaugenossenschaften, andere Beteiligungsformen)?
  4. Hat die Stadt Uster in den letzten 6 Jahren den gemeinnützigen Wohnungsbau gefördert? Mit welchen konkreten Massnahmen? Ist er der Meinung, dass er dem verfassungsmässigen Auftrag zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbau ausreichend nachkommt?
  5. Sieht der Stadtrat nebst preisgünstigen Wohnungen sonst noch einen Mehrwert bei gemeinnützigen Wohnbauträgern? Wenn ja, welchen?
  6. Welche Landreserven verfügt die Stadt, die für Projekte des gemeinnützigen Wohnungsbau verwendet werden könnten?
  7. Was gedenkt der Stadtrat zu unternehmen, um den gemeinnützigen Wohnungsbau zu fördern resp. eine aktive Wohnbauförderung zu betreiben?
  8. Ist der Stadtrat bereit, grundsätzliche Forderungen betr. gemeinnützigem Wohnungsbau in Planungsverfahren aufzunehmen?

 

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