Anfrage von Balthasar Thalmann
Derzeit liegt der kantonale Gestaltungsplan Kiesabbaugebiet Berg/Näniker Hard, mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Rodungsgesuch öffentlich auf. Das Rodungsgesuch wurde gemäss Publikation von der Hard AG, Volketswil eingereicht. Offenbar besteht zwischen der Stadt Uster als Eigentümerin und der Hard AG entsprechende vertragliche Vereinbarungen.
In diesem Zusammenhang frage ich den Stadtrat an:
- Wie beurteilt der Stadtrat den geplanten Kiesabbau im Hardwald in Bezug auf die Bedeutung dessen als Naherholungsgebiet? Wie hat sich der Stadtrat im Rahmen der Richtplanrevision zu diesem Kiesabbaugebiet und im Rahmen der Anhörung des kantonalen Gestaltungsplans geäussert? Welche kommunalen Interessen hat er dabei in den Vordergrund gerückt?
- Welche vertraglichen Vereinbarungen wurden zwischen der Stadt Uster und der Hard AG und mit welchen Rechten und Pflichten getroffen?
- Inwieweit hat der Stadtrat für diese Vertragsverhandlungen ein Bieterverfahren oder eine Ausschreibung durchgeführt? Wie bettet sich das gewählte Verfahren ins Submissionsrecht ein? Was waren die Auswahlkriterien und weshalb wurde die Hard AG ausgewählt?
- Wie hoch und über welche Zeitperiode sind die zu erwartenden Einnahmen? Inwieweit wurden sie in der Finanzplanung berücksichtigt?
- Inwieweit ist der Stadtrat bereit, die zu erwartenden Einnahmen einer direkten oder indirekten Zweckbestimmung z.B. in Form der Äufnung eines Fonds oder der Alimentierung der kulturellen Aktivitäten auf dem Zeughausareal zuzuführen?
Besten Dank für die Beantwortung dieser Fragen.