Anfrage von Markus Wanner
Die eidgenössischen Räte haben in der Sommersession 2016 die Unternehmenssteuerreform III (USR III) mit einer Revision u.a. des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich, über die direkte Bundessteuer und über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden beschlossen. Die Revision ist die Folge der international geforderten Aufhebung des Sonderstatus der Holding- und vergleichbaren Gesellschaften. Zum Ausgleich dieser Steuerprivilegien werden beim Bund und / oder den Kantonen neue Instrumente zur Steuerreduktion geschaffen wie die Patentbox, die Inputförderung, die zinsbereinigte Gewinnsteuer etc.
Diese Reform hat finanzielle Konsequenzen für den Bund, die Kantone und Gemeinden Beim Bund führ die USR III in einer statischen Berechnung zu Ertragsausfällen von rund 1,3 Mrd. Franken. Die Höhe der Steuerausfälle für Kanton und Gemeinden setzen sich zusammen aus den Ausfällen, die sich direkt aus der Bundesgesetzgebung ergeben, sowie aus den Ausfällen, die sich durch die Umsetzung im kantonalen Recht ergeben. Am 30. Juni 2016 hat der Regierungsrat des Kantons Zürich seine Strategie für die kantonale Umsetzung präsentiert. Diese sieht neben der Einführung aller in der USR III vorgesehenen Steuererleichterungen auch eine Senkung des Gewinnsteuersatzes auf 18,2 % vor. Der Kanton Zürich rechnet bei der vorgesehenen Umsetzung, unter Einbezug des erhöhten Kantonsanteils an den Bundessteuern, mit Ertragsausfällen für den Kanton und die Gemeinden von mehr als einer halben Milliarde Franken pro Jahr. Da es sich dabei um Schätzungen handelt, können die Ertragsausfälle auch höher ausfallen.
Gleichzeitig steht auf kantonaler Ebene das Abbauprogramm «Leistungsüberprüfung 16» (LÜ 16) an, das auch auf die Gemeinden finanzielle Auswirkungen haben wird.
Ich bitte den Stadtrat, die folgenden Fragen zu beantworten.
- Wie hat sich der Anteil Steuereinnahmen der juristischen Personen im Vergleich mit den Steuereinnahmen der natürlichen Personen in den letzten 20 Jahren entwickelt (in % und absoluten Zahlen).
- Mit welchen jährlichen Ertragsausfällen rechnet die Stadt Uster infolge der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Umsetzung der USR III?
- Wie hoch schätzt er dabei die Ertragsausfälle, die sich aufgrund der Senkung des Gewinnsteuersatzes auf 18.2 % ergeben?
- Wie hoch sind die geschätzten Ertragsausfälle in Steuerfussprozenten ausgedrückt?
- Setzt sich der Stadtrat Uster dafür ein, dass die Gemeinde an der Erhöhung des Kantonsanteils bei den direkten Steuern direkt beteiligt wird?
- Wie wird der Stadtrat allfällige Ausfälle aus der USR III kompensieren? Denkt er an Leistungskürzungen der öffentlichen Hand und / oder eine Anhebung der kommunalen Einkommenssteuern?
- Welche Auswirkungen erwartet der Stadtrat auf den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden des Kantons Zürich? Muss damit gerechnet werden, dass durch Steuerausfälle bei den Gebergemeinden weniger Mittel dafür zur Verfügung stehen?
Besten Dank für die Beantwortung.