Folgen der Erhöhung des Referenzzinsatzes und Massnahmen zum Schutz der Mieter und Mieterinnen

Anfrage von Marius Weder und Angelika Zarotti

Anlässlich der Gemeinderatssitzung vom 4. September 2023 verweigerte der Rat unserer Interpella­tion vom 10. Juli 2023 die Unterstützung, da er offenbar nicht gewillt ist, einen Bericht des Stadtrats anlässlich einer künftigen Sitzung zu diskutieren. Dies ist selbstverständlich zu respektieren. Nichtsdestotrotz erscheint es u.E. notwendig, dem Stadtrat die gestellten Fragen vorzulegen. Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen wird auf die Begründungen in der Interpellation selbst sowie anlässlich besagter Ratssitzung verwiesen.

Wir stellen dem Stadtrat folgende Fragen:

  1. Wie viele Mietverträge sind aufgrund der Erhöhung des Referenzzinssatzes in Uster voraussichtlich von einer Mietzinserhöhung betroffen?
  2. Wie hoch sind die jährlichen Wohnzuschüsse im Rahmen der wirtschaftlichen Sozialhilfe und der AHV/IV-Zusatzleistungen?
  3. Um wieviel werden die Wohnzuschüsse steigen?
  4. Wie kann der Stadtrat sicherstellen, dass sich alle Mieter/innen ohne grossen Aufwand darüber informieren können, ob eine angekündigte Mietzinserhöhung nicht zulässig bzw. missbräuchlich ist, und wie sie in solchen Fällen vorgehen können?
  5. Kann sich der Stadtrat vorstellen, Mieter/innen bei der Anfechtung von missbräuchlichen erhöhten Mieten zu unterstützen?
  6. Unterstützt der Stadtrat eine periodische Renditenkontrolle? Welche weiteren Massnahmen können in der Stadt unternommen werden, um überhöhte Mietzinse zu bekämpfen, den Anstieg der Mieten zu dämpfen und damit zum Schutz der Kaufkraft beizutragen?
  7. Welche Massnahmen erwartet der Stadtrat vom Bund, um den Anstieg der Mieten zu dämpfen?
  8. Wie viele Wohnungen hat die Stadt Uster selbst und wie viele dieser Wohnungen werden auf dem freien Markt von der Stadt als Vermieterin vermietet?

 

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