Rückliefertarife

Anfrage von Andres Kronenberg

Schweizweit hat der Ausbau von PV-Anlagen auf Dächern und Fassaden stark zugenommen. In Uster wurde der Ausbau bisher durch faire Rückliefertarife und den Ökofonds unterstützt. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen wurden Projekte meist so realisiert, dass die gesamte zur Verfügung stehende Dachfläche genutzt wurde.

Mit den von der Energie Uster publizierten Rückliefertarifen für 2025 besteht die Gefahr, dass der weitere Ausbau gebremst wird.

Die folgende Erläuterung ist der Sache entsprechend etwas technisch:

Im Jahr 2024 vergütet die Energie Uster den von kleinen PV-Anlagen ins Netz eingespeisten Strom im Winterhalbjahr mit 19.46 Rp./kWh und im Sommerhalbjahr 14.48 Rp./kWh (Hochtarif, exkl. MWSt.). Zusätzlich werden 2.76 Rp./kWh für den Herkunftsnachweis vergütet. Der Energiebezug (Aquasol, Hochtarif, ohne MWSt, ohne Netzgebühren und Abgaben) kostete in diesem Zeitraum 22.92 Rp/kWh.

Im Jahr 2025 sinken die Energiepreise. Der reine Energiepreis sinkt bei Energie Uster von 22.92 auf 21.06 Rp./kWh (Aquasol), was einer Reduktion von rund 8% entspricht. Die Einspeisung von Solarstrom wird jedoch nur noch gemäss der minimalen Vorgabe des Energiegesetzes vergütet. Dabei handelt es sich um vierteljährliche Referenzmarktpreise gemäss Energiegesetz, die dem durchschnittlichen Marktpreis der Energie an den Strombörsen entsprechen und vom BFE publiziert werden. Der Bundesrat wird in einer Verordnung den Mindestpreis festlegen, der auch bei tieferen Marktpreisen noch bezahlt wird. Bisher wurden 4.5 Rp./kWh genannt. Der Herkunftsnachweis wird weiterhin mit 2.76 Rp./kWh vergütet.

Für die Investorinnen und Investoren in PV-Anlagen bedeutet dies, dass sie den Abnahmepreis nicht kennen und damit nicht kalkulieren können, ob die Anlage wirtschaftlich betrieben werden kann. Nimmt man die zuletzt publizierten Quartalspreise von 6.2 Rp./kWh für das 1. Quartal und 3.5 Rp./kWh (bzw. das Minimum von 4.5 Rp./kWh) für das 2. Quartal als Basis, so reduziert sich die Einspeisevergütung im Winter um 68% und im Sommer um 78%.

Mit der neuen Regelung verkauft die Energie Uster Energie (Aquasol) an Privatkunden für 22.92 Rp./kWh, reinen Solarstrom (Solar Flex) mit einem zusätzlichen Zuschlag von 7.7 Rp./kWh für total 30.6 Rp./kWh , bezahlt aber für den lokal in Uster produzierten Solarstrom nur 6.2 Rp./kWh an die privaten Solaranlagenbetreiber.

Diese Tarifsetzung wird den Ausbau von PV-Analgen bremsen und dazu führen, dass Neuanlagen nur zur Deckung des Eigenverbrauchs dimensioniert werden und die Flächen nicht vollständig genutzt werden.

Dass es auch anders geht, zeigt der naheliegende Vergleich mit den Tarifen der EKZ, welche die meisten Gemeinden im Zürcher Oberland versorgt. Die EKZ haben für 2025 Rückliefertarife von 12.6 Rp./kWh plus 3.0 Rp./kWh für den Herkunftsnachweis publiziert. Diese Tarife gelten sowohl im Sommer als auch im Winter und bilden eine gute Grundlage für Investitionsentscheide.

Ich stelle dem Stadtrat folgende Fragen:

  1. Will der Stadtrat den Ausbau der PV-Kapazitäten in Uster weiterhin vorantreiben?
  2. Erachtet der Stadtrat die Preisstrategie der Energie Uster als zielführend, um den Ausbau erneuerbarer Energien entsprechend der städtischen Klimastrategie weiterhin zu fördern?
  3. Wie bewertet der Stadtrat die Wirkung der Rückliefertarifen der Energie Uster im Vergleich jener der EKZ auf den weiteren Ausbau der PV-Anlagen und die PV-Branche der Region?
  4. Erachtet der Stadtrat es als sinnvoll, dass mit der genannten Preisstrategie die Energie-Uster als Betreiber von eigenen PV-Anlagen gefördert wird, während private Investoren zurückgedrängt werden?
  5. Wie kann die Stadt als Eignerin der Energie Uster Einfluss auf diese Tarife nehmen?

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