Beratung und Unterstützung bei bevorstehenden Entlassungen

Postulat von Beatrice Jungholz

Der Stadtrat wird gebeten zu prüfen, mit welchen aktiven Massnahmen er sich bei bevorstehenden Entlassungen bzw. bei angekündigten Redimensionierungen dafür einsetzen kann, damit mittels neuer Arbeitszeitmodelle möglichst viele Kündigungen vermieden oder z umindest deren Zahl beschränkt werden können.

Begründung:
Der schnell fortschreitende Arbeitsplatzabbau und die hohe Zahl der Arbeitslosen lassen es als dringend erscheinen, dass alle interessierten Parteien nach Massnahmen und Lösungen suchen, um Kündigungen zu vermeiden oder deren Zahl zu beschränken. Eine dies er Parteien ist die öffentliche Hand, die Stadt Uster. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass weder eine einzelne Firma, noch die SozialpartnerInnen oder das Arbeitsamt allein in der Lage sind, tragfähige Alternativen zu erarbeiten und umzusetzen. Gemeinsame Gespräche aller Parteien sind eine Notwendigkeit. Neue Regelungen für Teilzeitarbeitssysteme (auch für Kader und ältere ArbeitnehmerInnen) schrittweise vorzeitige Pensionierungen, genügend Lehrstellenangebote – dies einige Stichworte für die Ge spräche am runden Tisch.

Seit dem 1. Mai 1994 sind das neue Mitwirkungsgesetz und die neuen OR-Artikel (Art. 335d-g) in Kraft, welche die Firmen verpflichten, bei bevorstehenden Entlassungen den ArbeitnehmerInnen-Vertretungen die Möglichkeit einzuräumen, «Vorschläge zu unterbreite n, wie Kündigungen vermieden oder deren Zahl beschränkt sowie ihre Folgen gemildert werden können» (OR Art. 335f Abs.2). Leider wird dieser Grundsatz in den wenigsten Firmen genügend ernst genommen.

Seit dem 1. Januar 1996 räumt das revidierte Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) die Möglichkeit ein, vom Gesetz abweichende Pilotversuche zuzulassen, «welche dazu dienen, Erfahrungen mit neuen arbeitsmartklichen Massnahmen zu gewinnen oder die Flexibil isierung der Arbeitszeit zu fördern, um damit bestehende Arbeitsplätze zu erhalten oder neue zu schaffen» (AVIG Art. 110a)

Die Stadt Uster, die enorme Folgekosten der Arbeitslosigkeit zu tragen hat, sollte ein Interesse daran haben, alle interessierten Parteien – die Firmenleitungen, die ArbeitnehmerInnen-Vertretungen und die qualifizierten Branchenverbände – einzuladen, um ge meinsame Projekte auszuarbeiten, mit der Zielsetzung, Kündigungen zu verhindern und neue Arbeitsplätze zu schaffen, wie dies das Mitwirkungsgesetz, das OR und das AVIG postulieren.

 

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