Massnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Anfrage von Lydia Hässig

Es ist hinlänglich bekannt und mit Studien belegt, dass sexuelle und sexistische Belästigungen am Arbeitsplatz auch in der Schweiz weitverbreitet sind. Öffentliche Institutionen können durch die Schaffung einer betriebsinternen Anlaufstelle und eines Regle mentes gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz wegweisend sein. ArbeitgeberInnen generell sollten erkennen, dass sie eine Verantwortung für Vorfälle sexueller Belästigung in ihren Unternehmen wahrzunehmen haben. Betroffene, in erster Linie Frauen, wagen selten, sich gegen einen Belästiger effektiv zur Wehr zu setzen. Darüberhinaus ist zu befürchten, dass, je knapper Arbeitsplätze sind, umso häufiger versucht wird, Frauen durch das Mittel der sexuellen Belästigung ausser Konkurrenz zu setzen.

In diesem Zusammenhang ergeben sich an den Stadtrat folgende Fragen:

  1. Erscheint es dem Stadtrat sinnvoll mit einem Reglement gegen sexuelle Belästigung, wie es beispielsweise Radio DRS schon vor Jahreneingeführt hat, für ein Betriebsklima von Fairness und gegenseitigem Respekt besorgt zu sein?
  2. Ist der Stadtrat, da Reglemente nur so gut sind wie ihre Umsetzung, bereit,in der Stadtverwaltung eine klar definierte Anlaufstelle, deren InhaberInnen mit den rechtlichen Grundlagen sexueller Belästigung vertraut sind, zu schaffen?

 

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