Interpellation von Stefan Feldmann und Werner Hürlimann (SVP), Alain Bertallo (EVP) und Alex Muheim (LdU)
Im März 1998 hat das Statistische Amt des Kantons Zürich eine Studie mit dem Titel “Zeitungslandschaft und Zeitungslesen im Kanton Zürich 1996/97” veröffentlicht. Aufgrund der von der WEMF (AG für Werbemedienforschung) erhobenen Daten aus dem Jahr 1997 analysiert die Studie die Situation der Printmedien in elf Bezirken des Kantons Zürich. Besonders aufschlussreich sind dabei die Daten für den Bezirk Uster. In ihm erreicht der überregionale “Tages-Anzeiger” mit einer Reichweite von 59,8 Prozent deutlich mehr Leserinnen und Leser als der regionale Titel “Anzeiger von Uster” mit einer Reichweite von 39,9 Prozent (Normalauflage). Diese Konstellation ist für den Kanton Zürich einzigartig, dominieren in allen übrigen Bezirken doch regionale Zeitungstitel.
Die vom Statistischen Amt des Kantons Zürich herausgegebene Analyse wirft unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der “Anzeiger von Uster” als amtliches Publikationsorgan der Stadt Uster fungiert, folgende Fragen auf, um deren Beantwortung wir den Stadtrat ersuchen:
1. Wie hoch waren die Ausgaben der Stadt Uster (alle Abteilungen, inkl. Oberstufenschulpflege, Städtische Werke etc.) für Inserate (amtliche Publikationen, Stelleninserate etc.) in den Jahren 1995, 1996 und 1997? Welche Beträge entfielen davon auf amtliche Pu blikationen im “Anzeiger von Uster”?
2. Wie hoch waren die Ausgaben der Stadt Uster (alle Abteilungen, inkl. Oberstufenschulpflege, Städtische Werke etc.) für Zeitungsabonnemente in den Jahren 1995, 1996 und 1997? Welche Beträge entfielen davon auf Abonnemente des “Anzeiger von Uster”?
3. Ist der Stadtrat der Meinung, dass der amtlichen Informationspflicht gegenüber der Bevölkerung via ein Medium, welches knapp 40 Prozent der Ustermer Bevölkerung erreicht, Genüge getan ist?
Nach dem Wahlgang vom 15. März 1998 haben verschiedene Präsidenten von Ustermer Parteien aus unterschiedlichsten Quellen erfahren, dass der “Anzeiger von Uster” bis vor kurzem einer Ustermer Partei – der FDP – auf Inserate einen Spezialrabatt von 50 Prozent gewährte, während sich die übrigen Parteien mit einem Inseraterabatt von 15 Prozent begnügen mussten. Diese Praxis wurde von der Verlagsleitung des “Anzeiger von Uster” mit Schreiben an die Parteipräsidenten vom 17. April 1998 bestätigt. Aus diesem Sachverhalt ergeben sich folgende Fragen, um deren Beantwortung wir den Stadtrat ersuchen:
4. Welchen Rabattsatz wird der Stadt Uster vom “Anzeiger von Uster” für ihre amtlichen Publikationen gewährt?
5. Teilt der Stadtrat die Meinung, dass eine Rabattpraxis, die eine Partei einseitig bevorzugt, angesichts der Tatsache, dass das entsprechende Organ über amtliche Publikationen durch die Stadt “subventioniert” wird, dem Grundsatz der Gleichbehandlung alle r politischen Parteien und Gruppierungen widerspricht?
6. Teilt der Stadtrat die Meinung, dass ein Medienorgan mit einer einseitigen politischen Ausrichtung nicht der ideale Träger für offizelle Mitteilungen und amtliche Publikationen ist?
7. Ist der Stadtrat bereit, Alternativen zur Veröffentlichung der amtlichen Publikationen im “Anzeiger von Uster” (eigenes Amtsblatt, amtliche Publikationen im “Tages-Anzeiger” etc.) in Erwägung zu ziehen?