Anfrage von Stefan Feldmann
Im Rahmen der politischen Gemeinde Uster existieren zur Zeit sieben selbständige Kommissionen und zwei Spezialverwaltungsbehörden. Dieser Aufsplitterung der Exekutivgewalt soll mit der laufenden Behörden- und Verwaltungsreform OPTIMUS begegnet werden. So soll unter anderem geklärt werden, «inwieweit selbständige Kommissionen und Spezialverwaltungsbehörden in vorberatende Kommissionen umgewandelt oder ganz aufgehoben werden.» (Stadtrat Uster, Ziele OPTIMUS, 12. September 1996)
Nicht in diesen Prozess miteinbezogen ist die Oberstufenschulgemeinde Uster, da sie eine eigenständige Gemeinde, mit eigener Gemeindeordnung, eigener Exekutive und eigener Legislative ist.
Im Rahmen der Bemühungen zur Vereinfachung der Gemeindestrukturen in Uster, muss aber auch die Frage gestellt werden, ob es nicht sinnvoll wäre, die Oberstufenschulgemeinde Uster mit der politischen Gemeinde Uster zu vereinen, so wie es auch das Zürcher Gemeindegesetz vorsieht und wie es in den meisten Parlamentsgemeinden im Kanton Zürich üblich ist.
Da sich bei einer Bejahung der Zweckmässigkeit einer Vereinigung von politischer Gemeinde und Oberstufenschulgemeinde Auswirkungen auf die laufende Behörden- und Verwaltungsreform OPTIMUS ergäben – es würde sich beispielsweise die Frage stellen, ob bei der Neuorganisation der Abteilungsstruktur eine eigene Abteilung Schule geschaffen werden müsste –, sollte eine allfällige Vereinigung der beiden Gemeinden sinnvollerweise auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Behörden- und Verwaltungsreform und der sich daraus ergebenden Totalrevision der Gemeindeordnung der politischen Gemeinde vorgesehen werden.
Allerdings stellt sich im Falle der Oberstufenschulgemeinde Uster die Schwierigkeit, dass die Voraussetzung für die Vereinigung der politischen Gemeinde und der Oberstufenschulgemeinde (noch) nicht gegeben ist. Das Zürcher Gemeindegesetz verlangt übereinstimmende Territorien der zu vereinigenden Gemeinden. Die Ustermer Aussenwachten Nänikon und Werrikon bilden aber mit Greifensee eine eigene Oberstufenschulgemeinde und müssten vor einer Vereinigung aus der gemeinsamen Schulgemeinde Nänikon-Greifensee herausgelöst werden.
Dieser Prozess, in welchen neben der politischen Gemeinde Uster zwei, allenfalls sogar vier andere Gemeinden (Oberstufenschulgemeinden Uster und Nänikon-Greifensee sowie allenfalls die politische Gemeinde Greifensee und die Primarschulgemeinde Greifensee) eingebunden werden müssten, nähme zweifellos viel Zeit in Anspruch, so dass die Vorarbeiten frühzeitig an die Hand genommen werden müssten, sollte der Prozess bis zur Totalrevision der Gemeindeordnung der politischen Gemeinde ca. im Jahr 2002 abgeschlossen sein.
Ich frage den Stadtrat in diesem Zusammenhang an:
- Hat sich der Stadtrat im Rahmen des Projektes OPTIMUS auch mit einer allfälligen Vereinigung der politischen Gemeinde Uster mit der Oberstufenschulgemeinde Uster (inklusive Nänikon und Werrikon) auseinandergesetzt?
- Erachtet der Stadtrat eine Vereinigung der politischen Gemeinde Uster mit der Oberstufenschulgemeinde Uster als sinnvoll?
- Ist der Stadtrat auch der Meinung, dass eine allfällige Vereinigung der beiden Gemeinden sinnvollerweise mit der sich aus OPTIMUS ergebenden Totalrevision der Gemeindeordnung zu erfolgen hätte?
- Hat der Stadtrat im Blick auf eine allfällige Vereinigung der beiden Gemeinden mit den involvierten Oberstufenschulgemeinden bereits Gespräche geführt, oder sind solche in naher Zukunft vorgesehen?
Ich danke dem Stadtrat für die Beantwortung dieser Fragen.