Luftverschmutzung durch Abfallverbrennung

Anfrage von Peter Mathis

Die Luftreinhalte-Verordnung (LVR) kennt klare Vorschriften, was in welcher Feuerungsanlage verbrannt werden darf. So können Kunststoffe, Altholz und andere brennbare Abfalle Schwermetalle und weitere Substanzen enthalten, die bei der Verbrennung im Rauch freigesetzt werden oder in der Asche zurückbleiben. Bereits geringe Mengen belastender Abfälle können den Gehalt an Schwermetallen und Dioxinen in den Aschen um Grössenordnungen ansteigen lassen.

Seit Einführung der Sackgebühr wird vermutlich auch in Uster vermehrt Abfall illegal im Freien und vor allem in Cheminées verbrannt, was zu einer starken Balstung der Luft mit Stickstoffen führt.

Die EMPA St. Gallen hat einen Schnelltest entwickelt, der einem Kaminfeger oder Freuerungskontrolleur vor Ort ermöglicht zu entscheiden, ob ausschliesslich erlaubte Materialen verbrannt worden sind. Der Aschetest nimmt bei einer Routinekontrolle weniger als 30 Minuten in Anspruch; die Materialkosten pro Analyse betragen etwa 10 Franken.

Fragen an den Stadtrat:

  1. Ist er gewillt, der Luftreinhalte-Verordnung Nachachtung zu verschaffen?
  2. Führt er Aufklärungen und Beratungen durüch über Abfallverbrennung in kleinen Feuerungsanlagen, insbesondere in Cheminées?
  3. Lässt er Kontrollen durchführen?
  4. Ist er bereit, mit dem neu entwickelten Test zu arbeiten?

 

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed