Postulat von Rolf Graf
Der Stadtrat wird bauftragt, den Erlass eines Moratoriums für die Bewilligung neuer Sendeanlagen für den Mobilfunk zu prüfen. Während des Moratoriums ist der Stadtrat dafür besorgt, dass keine neuen oder Erweiterungen bestehender Sendeanlagen auf dem gesamten Gebiet der Stadt Uster bewilligt werden. Das Moratorium ist zu befristen, bis die hängigen Rechtsstreite in anderen Gemeinden entschieden, die Ergebnisse der angekündigten Nachmessungen in der Stadt Zürich und im Kanton sowie die Ergebnisse der Forschungsarbeiten der ETH und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) über gesundheitliche Schädigung von Strahlen mit niedriger Intensität bei längerfristiger Exposition vorliegen. Diese Ergebnisse sind nach Ablauf des Moratoriums bei zu bewilligenden Sendeanlagen zu berücksichtigen.
Begründung:
Die Verunsicherung bezüglich der gesundheitlichen Beeinträchtigung durch Mobilfunkantennen in der Bevölkerung ist gross und nimmt ständig zu. Dadurch wächst verständlicherweise auch der Widerstand gegen den Bau neuer Natelantannen. So sind zur Zeit verschiedene Rechtsverfahren hängig. Diese wurden teilweise von den Betreibern gegen verweigerte Bewilligungen oder aber von betroffenen Bevölkerungskreisen gegen erteilte Bewilligungen erhoben. Es ist abzusehen, dass auch in der Stadt Uster gegen die nächste Bewilligung ein Rechtsverfahren seitens der betroffenen Bevölkerung angestrengt wird. Nachdem aber bereits Präzedenzfälle bei Gerichten anhängig sind, drängt sich ein Warten auf die entsprechenden Urteile aus verfahrensökonomischen Gründen auf. Mit einem Moratorium kann der betroffenen Ustermer Bevölkerung ein unnötiger Rechtsstreit erspart werden.
Das eine gesundheitliche Gefährdung durch nichtionisierende Strahlung besteht, ist unbestritten. Über das Ausmass hingegen gehen die Meinungen auseinander. Dabei sind zwei Bereiche wichtig: zum einen, welche Grenzwerte sind tatsächlich unbedenklich und zum anderen, welche Strahlung verursachen die in betriebstehenden Mobilfunkantennen wirklich und weichen diese von den eingereichten Standortdatenblättern ab. Die Stadt Uster hat bei den bewilligten Sendeanlagen noch keine Kontrollmessungen vorgenommen. Weichen die Ergebnisse jedoch vom Standortdatenblatt ab sind weitere Auflagen seitens der Baubehörden erforderlich. In der Stadt Zürich sowie an drei Orten im Kanton sind Nachmessungen bei sich im Betrieb befindlichen Mobilfunkantennen angekündigt. Aufgrund dieser Ergebnisse können Rückschlüsse über die Zuverlässigkeit der Standortdatenblätter gezogen werden. Mit einem Moratorium bis zum Vorliegen dieser Ergebnisse kann vermieden werden, dass die zum Schutze der Bevölkerung notwendigen Betriebsauflagen erst im Nachhinein im erforderlichen Ausmass erlassen werden.
Zudem beschäftigen sich zur Zeit – wie aus einer regierungsrätlichen Antwort hervorgeht – Forschungsarbeiten der ETH und innerhalb der WTO mit den offenen Fragen, insbesondere inwieweit Strahlen von niedriger Intensität bei längerfristiger Exposition schädlich sein können. Daraus erhofft man sich Aufschluss darüber, ob das Mitte Februar vom Bundesrat vorgeschlagene Schutzkonzept für die Gesundheit der Menschen ausreichend ist. Mit einem Moratorium bis zum Vorliegen dieser Ergebnisse kann den wachsenden Bedenken eines grossen Teils der verunsicherten Ustermer Bevölkerung Rechnung getragen werden.