Postulat von Dagmar Anderes
Der Stadtrat wird aufgefordert, im Verwaltungsrat der Energie AG Uster die Möglichkeit der Äufnung eines Stromsparfonds zu prüfen. Mit dessen Mitteln sollen Anlagen und Methoden wirksam gefördert werden, die Strom aus umweltfreundlicher, erneuerbarer Energie erzeugen oder den Stromverbrauch reduzieren.
Begründung
Ein Stromsparfonds ist ein gutes Mittel zur Förderung zukunftsweisender Investitionen im Bereich rationeller Energienutzung und erneuerbarer Energie, die sowohl umweltgerecht sind als auch einen positiven wirtschaftlichen Aspekt aufweisen.
Bei der Äufnung eines Stromsparfonds könnte sich Uster an den bereits vorhandenen Beispielen orientieren. So etwa hat die Stadt Zürich ein Stromsparfonds; in Basel gibt es zur Subventionierung von EnergiesparMassnahmen und Aktionen die sogenannte Förderabgabe.
Beiträge aus dem Fonds könnten ausgerichtet werden für:
- Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugen (z.B. Kleinwasser-Kraftwerke, PhotovoltaikAnlagen, Biogasanlagen)
- Anlagen bzw. Massnahmen, die den Elektrizitätsverbrauch vermindern (etwa die Erneuerung von elektrischen Beleuchtungsanlagen)
- Anlagen und Geräte, die die Elektrizität besonders sparsam nutzen (wie Stromsparlampen, Waschmaschinen, Kühlschränke und Tiefkühltruhen mit besonders niedrigen Verbrauchswerten)
- Anlagen, welche die Umgebungs und Abwärme nutzen (z.B. Wärmepumpen und Sonnenkollektoranlagen)
- Analysen von Haushaltungen, Betrieben und Anlagen, die Aufschluss geben über sinnvolle Strom bzw. Energiesparmassnahmen
- Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sowie Pilotanlagen zum Thema der rationellen Elektrizitätserzeugung und verwendung.
Der Stromsparfonds könnte mit einem prozentualen Gewinnanteil der Energie AG Uster gespiesen werden; denkbar ist auch ein genereller Strompreiszuschlag. Grundsätzlich soll die Energie AG Uster für den Fonds zuständig sein, da die energiepolitischen Ziele bis anhin vor allem durch sie verfolgt wurden (SWU). Für die Energie AG bedeutete dies auch, einen Vorschlag zu erarbeiten, wer Beiträge erhalten soll, wie hoch diese zu veranschlagen sind und sich Gedanken über Beitragsgesuche, Bewilligungsverfahren und Auszahlungen zu machen. Das Rad braucht dabei nicht neu erfunden zu werden; Anhaltspunkte finden sich in den “Richtlinien über die finanzielle Förderung von Massnahmen, die der rationellen Elektrizitätsverwendung sowie der Nutzung erneuerbarer Energiequellen zum Zweck der Stromerzeugung dienen” der Stadt Zürich.
Wie wirkungsvoll die konsequente Förderung von Energiesparmassnahmen sein kann, zeigt das Beispiel Basel: Innerhalb von nur zwei Jahren ist der jährliche Energieverbrauch in BaselStadt um 50 GWh gesunken. Das entspricht dem Heizenergiebedarf von 4000 Wohnungen. Förderbeiträge flossen unter anderem in Energiesparaktionen, die das Amt für Energie und Technische Anlagen zusammen mit dem Gewerbeverband BaselStadt durchführte. Es handelt sich dabei um Aktionen wie “das bessere Fenster”, “die bessere Beleuchtung” oder “das bessere Flachdach”. Solche Energiesparaktionen tragen nicht nur zur Senkung des Energieverbrauchs bei, sondern lösen zusätzliche Investitionen. Konkret löste die Fördersumme von bisher insgesamt 4,74 Millionen Franken Investitionen von 68 Millionen Franken aus. Auf diese Weise werden auch Arbeitsplätze beim regionalen Gewerbe erhalten und geschaffen.”