Anfrage von Stefan Feldmann
Bisher wurde die Individuelle Prämienverbilligung den bezugsberechtigten Personen automatisch ausbezahlt. Gerade der nicht gut deutschsprechenden Bevölkerung wurde bislang gesagt, dass sie auf keinen Fall etwas unterschreiben dürfe, weil dies nach dem bisherigen System einer Verzichtserklärung gleichkam. Für das Jahr 2002 müssen bezugsberechtigte Personen die Prämienverbilligung nun aber erstmals mit einem unterschriebenen Formular, welches sie innert zwei Monaten zurücksenden müssen, anfordern. Durch diesen Systemwechsel verlieren bezugsberechtigte Personen, welche das Formular nicht ordnungsgemäss zurücksenden, ihren Anspruch. Es ist zu befürchten, dass gerade ältere Menschen, Menschen mit ungenügenden Deutschkenntnissen und sozial benachteiligte Personen diesen Systemwechsel trotz Merkblatt nicht bemerken und so ihren Anspruch verlieren.
In diesem Zusammenhang frage ich den Stadtrat an:
- Wieviele Personen, welche von den fiskalischen Zahlen her anspruchsberechtigt wären, haben ihren Anspruch nicht geltend gemacht, also das Formular nicht unterschrieben zurückgesendet? Wie hoch ist dieser Anteil in Prozenten?
- Wie hoch ist dieser Anteil gegenüber den Personen, welche in den Vorjahren bewusst auf ihren Anspruch verzichtet haben?
- Wie hoch sind die Einsparungen, die die öffentliche Hand auf Kosten finanziell schlechtgestellter Personen, welche den Antrag nicht eingereicht haben, macht?
- Wie interpretiert der Stadtrat die Anzahl bezugsberechtigter Personen, die ihren Anspruch wegen dem Systemwechsel verwirkt haben?
- Falls die Zahlen zeigen, dass eine grosse Zahl von bisher bezugsberechtigten Personen ihren Anspruch nicht geltend gemacht haben: Ist er auch der Meinung, dass es sinnvoll ist, den Systemwechsel wieder rückgängig zu machen?
Ich danke dem Stadtrat für die Beantwortung dieser Fragen.