Auswirkungen des gescheiterten Staatsvertrages auf den Fluglärm für Uster

Anfrage von Barbara Thalmann

Der Nationalrat hat den Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland, der die Flugrouten neu regeln sollte, abgelehnt. Voraussichtlich wird der Ständerat im Herbst dem Entscheid des Nationalrates folgen. Dadurch entsteht ein rechtsfreier Raum. Von seiten Deutschlands wurde bereits angekündigt, diesen mit einer einseitigen Rechtsverordnung zu füllen, welche nur noch 80’000 Anflüge über süddeutschem Gebiet, eine ausgedehnte Nachtflugsperre und ein Flugverbot an den Wochenenden umfassen wird.

Wie diversen Zeitungen zu entnehmen war, haben sich sowohl die Flughafenbetreiberin Unique wie auch Verantwortliche der nationalen Fluggesellschaft Swiss befürwortend zu einer allfälligen Einführung von neuen An- und Abflugrouten via Notrecht ausgesprochen, womit den Anwohnerinnen und Anwohnern alle Rekursmöglichkeiten entzogen würden.

Ich frage den Stadtrat an:

  1. Ist durch die Ablehnung des Staatsvertrages und die zu erwartende einseitige Verordnung Deutschlands – insbesondere abends und an den Wochenenden – mit mehr Fluglärm über Uster zu rechen?
  2. Wie gedenkt sich der Stadtrat gegenüber allfälligem Notrecht zu verhalten?
  3. Welche Schritte sieht er vor?Wie gedenkt der Stadtrat zu informieren?
  4. Welche weiteren Schritte werden vom Stadtrat in Sachen Fluglärm unternommen?

Besten Dank für die Beantwortung.

 

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