Nachhaltige Landschaftsentwicklung und Landwirtschaft

In den letzten Jahren hat sich die Landwirtschaftspolitik verändert. Aus ökologischer Sicht wurden laufend Verbesserungen für eine naturnahe Bewirtschaftung angestrebt. Neben dem Instrument des LEK (Landschafts-Entwicklungs-Konzept), das sowohl das Landwirtschaftsgebiet wie auch alle anderen Bereiche (Erholung, Wald, Gewässer etc.) umfasst, befasst sich die neue Ökoqualitätsverordnung nur mit dem Landwirtschaftsgebiet. Im Mai 2002 hat der Bund die Ökoqualitästverordnung erlassen, die von den Kantonen umgesetzt werden soll. Der Kanton ermutigt die Gemeinden bei der Erarbeitung solcher Projekte die Federführung zu übernehmen.

Ich frage den Stadtrat an:

  1. Welche Massnahmen wird der Stadtrat unternehmen, um in der Landwirtschaft ökologische Ausgleichsflächen zu vergrössern und miteinander zu vernetzen und so den Landwirten zusätzliche Einnahmequellen zu ermöglichen?
  2. Sieht der Stadtrat die Erarbeitung eines Ökoqualitätsprojektes für das gesamte Gemeindegebiet vor?
  3. Wird der Stadtrat ein LEK erarbeiten? Oder wurde bereits ein solches in Angriff genommen?

Bedauerlicherweise ist es mir durch die Abschaffung der bewährten Fragestunde im Gemeinderat nicht möglich, meine Frage mündlich und ohne grossen zeitlichen Aufwand durch den Stadtrat beantworten zu lassen.

Besten Dank für die Beantwortung der Fragen.

 

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