Postulat von Stefan Feldmann und René Biber (FDP)
Der Stadtrat wird eingeladen, den Zürcher Verfassungsrat für die 2. Gesamtlesung der neuen Zürcher Verfassung nach Uster einzuladen und die dafür benötigten finanziellen Mittel für die Miete des Sitzungslokals und die benötigte Infrastruktur zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
Wie den Medien zu entnehmen war, hat die Geschäftsleitung des Zürcher Verfassungsrates eine Einladung der Stadt Winterthur angenommen und wird zum Abschluss der 1. Lesung seine Sitzungen nach Winterthur verlegen. Damit gedenkt der Verfassungsrat der Rolle der Stadt Winterthur in der Verfassungsgeschichte des Kantons Zürich. Der Verfassungsrat von 1869 – welcher die noch heute gültige Verfassung erarbeitete – tagte anfänglich in Winterthur, dem Zentrum der Demokraten, welche die massgebliche Kraft der damaligen Verfassungsrevision waren.
Nicht nur Winterthur, auch Uster nimmt in der Zürcher Verfassungsgeschichte einen speziellen Platz ein: Am 22. November 1830 tagten rund 10’000 Vertreter der Zürcher Landschaft unter freiem Platz auf dem Ustermer Zimiker. Sie forderten die Gleichstellung der Landschaft mit der Stadt Zürich und verlangten eine Totalrevision der Zürcher Verfassung. Bereits fünf Tage später beschloss der Zürcher Grosse Rat unter dem Eindruck der gewaltigen Demonstration von Uster sich aufzulösen und eine Totalrevision der Verfassung einzuleiten. Der aufgrund des Memorials von Uster erarbeitete Verfassungsentwurf wurde am 23. März 1831 von der Zürcher Bevölkerung mit überwältigendem Mehr angenommen. Die Gleichberechtigung der Landschaft war erreicht, der Ustertag steht seither für den Übergang des Kantons Zürich von einem Stadt- zu einem Landkanton.
Um an die Rolle der Stadt Uster in der Verfassungsgeschichte zu erinnern, scheint es angemessen, dem Winterthurer Beispiel zu folgen und den Zürcher Verfassungsrat einzuladen, im Rahmen der 2. Gesamtlesung des neuen Verfassungsentwurfs in Uster zu tagen. Der Stadtrat wird deshalb gebeten, zu prüfen, ob er eine entsprechende Einladung an der Verfassungsrat aussprechen soll.
Die Geschäftsleitung des Zürcher Verfassungsrat hat die Winterthurer Einladung unter der Bedingung angenommen, dass dem Kanton Zürich keine zusätzliche Kosten entstehen. Aus diesem Grund hat die Stadt Winterthur die Kosten für Raummiete etc. in der Höhe von «ein paar Tausend Franken» (Werner Wäckerli, Informationschef der Stadt Winterthur) übernommen. Die Unterzeichnenden sind überzeugt, dass es der Stadt Uster ein geringer finanzielle Aufwand wert sein sollte, um die Rolle Usters in der Zürcher Verfassungsgeschichte zu würdigen.