Auswirkungen des kantonalen Sparpakets 04 auf die Stadt Uster

Anfrage von Stefan Feldmann

Am 8. Mai hat der Regierungsrat des Kantons Zürich sein Sparpaket 04 vorgestellt. Dieses umfasst 144 Massnahmen und bringt für die Bevölkerung und die Wirtschaft einen einschneidenden Leistungsabbau in allen Bereichen staatlicher Tätigkeit. Diverse der vom Regierungsrat des Kantons Zürich vorgesehenen «Sanierungsmassnahmen» bestehen aber im wesentlichen aus einer Verlagerung der Kostenlast vom Kanton auf die Gemeinden. Da gleichzeitig der Bund seinerseits im Rahmen seines «Entlastungsprogramms 2003» Kosten auf die Kantone abwälzt und somit dem kantonalen Haushalt weitere Mittel entzieht, dürfte die Versuchung beim Kanton Zürich, weitere Kosten vom Kanton auf die Gemeinden zu übertragen, in Zukunft noch weiter steigen.

Eine Analyse des kantonalen Sparpakets 04 zeigt, dass unter anderem in den nachfolgend aufgelisteten Bereichen unmittelbar oder mittelbar – wenn die Gemeinden das bisherige Leistungsangebot und –qualität aufrecht erhalten wollen – zusätzliche finanzielle Belastungen auf die Gemeinden zu kommen (Liste nicht abschliessend):

  • Verrechnung des Aufwandes für die Revision der Gemeinde-Finanzhaushalte an die Gemeinden
  • Reduktion der kantonalen Leistungen beim Finanz- und Lastenausgleich
  • Abschaffung der AHV/IV-Beihilfen
  • Reduktion Beiträge an Sozialhilfeeinrichtungen (v.a. der dezentralen Drogenhilfe)
  • Streichung der Kostanteile an die Gemeinden für die Forstreviere
  • Streichung Beiträge an die Gemeinden für Naturschutzmassnahmen
  • Streichung Subventionen an die Gemeinden für die Pflege des Jungwaldes
  • Reduktion Beiträge an Weiterbildungs- und Beschäftigungsprogramme für Ausgesteuerte
  • Überwälzung Sockelbeiträge für Krankenkassen-Zusatzversicherten auf die Gemeinden
  • Verrechnung der Kosten für die Lohnadministration für Volksschulkräfte an die Gemeinden
  • Streichung Beiträge bei der Alimentenbevorschussung und bei der Kleinkindererziehung
  • Streichung Beiträge an kommunale Leistungserbringer im Bereich Jugend-/Familienhilfe
  • Plafonierung Beiträge an Kinder-/Jugendheime
  • Kürzung Beiträge an Gemeinden für Landschafts-/Ortsbildschutzmassnahmen
  • Reduktion Beiträge an Gemeinden für Sanierung von Siedlungsentwässerungsanlagen

Zudem werden – wie der Regierungsrat selber festhält – eine grosse Anzahl der Sparmassnahmen im Sozial- und Bildungsbereich soziale Folgegkosten nach sich ziehen, welche zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht abgeschätzt werden können – soziale Folgekosten, welche wiederum zu einem beträchtlichen Teil durch die Gemeinden getragen werden müssen.

Die Auswirkungen der Kostenverlagerung auf die Finanzen der Gemeinden sind derart, dass nicht nur die Städte Zürich und Winterthur gegen die Kostenabwälzung protestiert haben, auch diverse kleinere, ländliche Gemeinden sind inzwischen beim Kanton vorstellig geworden, um die Sanierung des Kantonshaushaltes zu ihren Lasten zu verhindern.

Ich frage den Stadtrat in diesem Zusammenhang an:

  1. Welches werden die Auswirkungen des Sparpakets 04 auf die Finanzen der Stadt Uster sein?
  2. In welchen Bereichen beabsichtigt der Stadtrat, die Kürzungen seitenens des Kantons durch Mehrausgaben zu kompensieren?
  3. In welchen Bereichen beabsichtigt der Stadtrat aufgrund der Kürzungen von kantonalen Beiträge die Leistungen der Stadt Uster ebenfalls zu reduzieren?
  4. In welcher Form wurde der Stadtrat durch den Regierungsrat über die geplanten Sanierungsmassnahmen zulasten der Gemeindehaushalte informiert
  5. In welcher Form hat der Stadtrat versucht, Kostenabwälzungen vom Kanton auf die Gemeinden zu verhindern? Hat oder wird er diesbezüglich das Gespräch mit dem Regierungsrat suchen?

Ich danke dem Stadtrat für die Beantwortung meiner Fragen.

 

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