Anfrage von Stefan Feldmann
An seiner Sitzung vom 23. Juni hat der Kantonsrat die Initiative mit dem irreführenden Titel «Schluss mit amtlicher Verteuerung der Wohnkosten für Mieter und Eigentümer» behandelt, welche die Abschaffung der Handänderungssteuer verlangt. Die Initiative gelangt aller Voraussicht nach im November dieses Jahres zur Abstimmung.
Im Kanton Zürich wird die Handänderungssteuer ausschliesslich von den politischen Gemeinden erhoben. Der Steuerertrag für die Gemeinden aus der Handänderungssteuer betrug in den letzten Jahren jeweils rund 120 Mio. Franken. Die Handänderungssteuer stellt deshalb eine nicht unwesentliche Einnahmequelle für die Gemeinden dar. Der Verband der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich hat sich denn auch bereits im Jahre 2000 gegen eine Abschaffung der Handänderungssteuer ohne Kompensation der damit verbundenen Steuerausfälle ausgesprochen.
Ich frage den Stadtrat in diesem Zusammenhang an:
- Wie hoch waren die Erträge aus der Handänderungssteuer für die Stadt Uster in den letzten fünf Jahren (in Franken und in Steuerprozenten)?
- Wie stellt sich der Stadtrat zum Anliegen der Volksinitiative? Teilt er insbesondere die Meinung des Verbandes der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich, welcher sich gegen eine Abschaffung der Handänderungssteuer ohne Kompensation ausspricht?
- Wenn ja: Ist der Stadtrat bereit, sich im Abstimmungskampf über die Volksinitiative zur Abschaffung der Handänderungssteuer entsprechend vernehmen zu lassen?
- Der Stadtrat hat in seinem Bericht zur Rechnung 2002 festgehalten, dass eine weitere Steuerfusssenkung angesichts der gesamtwirtschaftlichen Situation sowie der in den nächsten Jahren zu erwartenden Aufwandüberschüsse zur Zeit nicht opportun sei. Durch eine allfällige Abschaffung der Handänderungssteuer gingen der Stadt Uster aber wesentliche Einnahmen verloren. Wie gedenkt der Stadtrat einen solchen Einnahmenausfall zu kompensieren?
Ich danke dem Stadtrat für die Beantwortung meiner Fragen.