Anfrage von Reto Dettli
Bei den Schülerinnen und Schülern sind Velos, Skateboards, Kickboards und Inlineskates sehr beliebt und werden auch für den Schulweg benutzt. In den einzelnen Schulhäusern bestehen Regeln darüber, wann diese benutzt werden dürfen und wo die Geräte während dem Unterricht deponiert oder abgestellt werden müssen.
Unfälle mit Velos, Skates oder Boards können leider nicht ausgeschlossen werden. Oft resultieren schwere Kopfverletzungen, welche durch einen Helm vermieden oder mindestens gemildert werden könnten. Es stellt sich deshalb die Frage, ob mit einer Helmtragepflicht für SchülerInnen die Schulwegsicherheit verbessert werden kann.
Bei den Velos setzt sich das Helmtragen langsam durch, anders hingegen bei Skates und Boards. Bekannt ist, dass Helmtragen bei den Kindern nicht als cool gilt. Das Durchsetzen des Helmtragens für den Schulweg ist deshalb für die Eltern schwierig. Diese Aufgabe wird insofern zusätzlich erschwert, dass Kinder, die mit Skates oder Kickboard und Helm in der Schule erscheinen, Gefahr laufen, in den Augen der MitschülerInnen als totale Weicheier zu gelten.
Es soll nicht Aufgabe der Schule sein, den Eltern alle möglichen Erziehungsaufgaben abzunehmen. In der Vergangenheit hat sich die Primarschulpflege aber immer aktiv für die Schulwegsicherheit eingesetzt. Diese Tradition sollte auch für neue Fragestellungen aufgrund neuer Schulweggewohnheiten beibehalten werden.
Das Durchsetzen einer möglichen Helmpflicht für den Schulweg sollte meiner Meinung nach nicht an juristischen Feinheiten scheitern, ob nur die Eltern oder auch die Schule für den Schulweg Verantwortung tragen und Vorschriften erlassen können. Alle SchülerInnen legen die letzten Meter des Schulwegs auf dem Gelände des Schulareals zurück. Mindestens für diese letzten Meter liegt die Kompetenz eindeutig bei der Schule.
Mit einer allgemeinen Helmtragepflicht könnte die Schule zur Schulwegsicherheit beitragen und bezüglich Helmtragen zu einem anderen Selbstverständnis und einer anderen Kultur im Umgang mit Helmen für Skates und Boards beitragen. Die Rahmenbedingungen wären einfach und klar: In die Schule nur mit Helm. Punkt.
In diesem Zusammenhang bitte ich die Primarschulpflege um Beantwortung folgender Fragen:
- Bestehen in den einzelnen Schulhäusern zur Benützung von Velos, Kickboards, Skateboards und Inlineskates für den Schulweg und das Schulareal einheitliche oder vergleichbare Regelungen? Wie sehen diese aus?
- Betreibt die Primarschule im Unterricht eine systematische aktive Prävention bzw. Information bezüglich Gefahren durch Kopfverletzungen und Schutz durch Helme?
- Wie stellt sich die Primarschulpflege zu einer allgemeinen Helmtragpflicht für Velos, Skates, Kickboards und Skateboards auf dem Schulweg (bzw. auf dem Schulareal, falls die Primarschulpflege der Meinung ist, dieses sei aus rechtlichen Gründen nicht durchsetzbar)?
- Auf welchen Zeitpunkt wäre die Primarschulpflege bereit, einheitliche Richtlinien zur Helmtragepflicht in Kraft zu setzen?
Besten Dank für die Beantwortung!