Schulwegsicherheit und Helmtragpflicht

Anfrage von Reto Dettli

Bei den Schülerinnen und Schülern sind Velos, Skateboards, Kickboards und Inlineskates sehr beliebt und werden auch für den Schulweg benutzt.

Unfälle mit Velos, Skates oder Boards können leider nicht ausgeschlossen werden. Oft resultieren schwere Kopfverletzungen, welche durch einen Helm vermieden oder mindestens gemildert werden könnten. Es stellt sich deshalb die Frage, ob mit einer Helmtragepflicht für SchülerInnen die Schulwegsicherheit verbessert werden kann.
Die gleiche Anfrage geht auch an die Primarschulbehörde, weshalb wir hier auf weitere Erläuterungen zum Helmtragen verzichten und auf die Anfrage an die Primarschulpflege verweisen.

Ich bitte die Oberstufenschulpflege um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Bestehen in den einzelnen Schulhäusern zur Benützung von Velos, Kickboards, Skateboards und Inlineskates für den Schulweg und das Schulareal einheitliche oder vergleichbare Regelungen? Wie sehen diese aus?
  2. Betreibt die Oberstufe im Unterricht eine systematische aktive Prävention bzw. Information bezüglich Gefahren durch Kopfverletzungen und Schutz durch Helme?
  3. Wie stellt sich die Oberstufenschulpflege zu einer allgemeinen Helmtragpflicht für Velos, Skates, Kickboards und Skateboards auf dem Schulweg (bzw. auf dem Schulareal, falls die Oberstufenschulpflege der Meinung ist, dieses sei aus rechtlichen Gründen nicht durchsetzbar)?
  4. Auf welchen Zeitpunkt wäre die Oberstufenschulpflege bereit, einheitliche Richtlinien zur Helmtragepflicht in Kraft zu setzen?

Besten Dank für die Beantwortung!

 

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