Interpellation von Reto Dettli und Rolf Graf
Die Lohnpolitik des Stadtrates von Uster richtet sich in der Regel nach derjenigen des Kantons. Während sich die Finanzlage des Kantons – nicht zuletzt aufgrund einer verfehlten Steuerpolitik der bürgerlichen Mehrheit des Kantonsrats – wenig rosig präsentiert, erscheint diejenige von Uster deutlich gesünder.
Es ist absehbar, dass die kantonalen Angestellten in den nächsten Jahren weiterhin Sparmassnahmen mittragen müssen. Und es ist gleichermassen zu vermuten, dass ihnen der vollständige Teuerungsausgleich auch in den nächsten Jahren verwehrt bleiben wird.
Anders präsentiert sich die finanzielle Situation der Stadt Uster. In den letzten Jahren wurden in der Summe Ertragsüberschüsse produziert. Ob während dieser Zeit dem Personal auch der volle Teuerungsausgleich gewährt wurde, ist den Interpellanten nicht im Detail bekannt. Ebenso ist unklar, wie die Beförderungsquote jeweils gehandhabt wird.
Grundsätzlich stellt sich die Frage, wie der Stadtrat in Zukunft die Gewährung des Teuerungsausgleichs angesichts der unterschiedlichen Voraussetzungen von Stadt und Kanton handhaben will. Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:
- Welchen Grundsätzen folgt der Stadtrat in Fragen des Teuerungsausgleichs und der Beförderungsquote? Wann und nach welchen Kriterien legt er die beiden Werte konkret für das jeweilige Jahr fest?
- Welche Teuerung ist in den Jahren 2001 bis 2005 aufgelaufen?
- Welcher Teuerungsausgleich ist in den Jahren 2001 bis 2005 den Mitarbeitenden der Stadt Uster gewährt worden?
- Welche Ertragsüberschüsse bzw. welche Aufwandüberschüsse verzeichnete die Rechnung der Stadt Uster während dieser Zeit?
- Wie beurteilt der Stadtrat eine allfällige Differenz zwischen Teuerung und Teuerungsausgleich?
- Welche Grundsätze beabsichtigt der Stadtrat in den nächsten Jahren unter Berücksichtigung der unterschiedlichen finanziellen Situation von Stadt und Kanton bezüglich Teuerungsausgleich zu befolgen?