Interpellation von Balthasar Thalmann
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat im Rahmen des Massnahmenplanes 2006 u.a. Strukturreformen als mögliche Entlastungsmassnahme definiert. Er hat darauf gestützt den Handlungsbedarf für Strukturveränderungen geklärt und von Ende 2007 bis Mitte März dieses Jahres ein Vernehmlassungsverfahren für die erarbeiteten 24 Leitsätze für eine Reform der Gemeindestrukturen durchgeführt. Sie betreffen die drei Handlungsfelder:
- Gebietsreform der politischen Gemeinden;
- Strukturreform der Schulgemeinden;
- Reformansatz Interkommunalkonferenz.
Im Zusammenhang mit interkommunaler Zusammenarbeit schreibt der Stadtrat in seinem Leitbild: «Die Stadt Uster nutzt mit ihren Nachbargemeinden sinnvolle Synergien auf allen Gebieten.» Eine Konkretisierung dieses Grundsatzes lässt sich in der «Strategie und Gesamtplan der Stadt Uster» an zwei Stellen finden. Gemäss Schwerpunkt 1 seien die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden zu prüfen und unter Schwerpunkt 10 wird festgehalten «Neuorganisation der regionalen Planungsgruppe Zürcher Oberland (PZO) und Auswirkungen in der Raumplanung, dem Verkehr und der Wirtschaftsförderung für Uster feststellen und Handlungsbedarf festlegen».
Interkommunale Zusammenarbeit kann im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Organisation (z.B. Zweckverband), einer privatrechtlichen Organisation (z.B. Verein) oder mittels Anschlussverträgen geregelt werden. Durch eine gemeinsame gemeindeübergreifende Aufgabenerfüllung können Kosten gesenkt und Leistungsstandards erhöht werden. Gleichzeitig besteht aber die Gefahr, dass dies zu einer räumlichen und sachlichen Zersplitterung der Aufgabenbereiche führt und dadurch eine kohärente und effiziente Führung erschwert wird. Inwieweit und in welcher Art die interkommunale Zusammenarbeit gefördert werden soll, muss die Stadt Uster daher immer sorgfältig prüfen. Für Uster besteht jedoch auch ein grosses Potenzial, dass durch interkommunale Zusammenarbeit in Uster Dienstleistungen auch langfristig angeboten werden können, welche schliesslich Usters Funktion als Stadt mit weitreichender Ausstrahlung stärken. Dies hat insbesondere dann einen grossen Einfluss für Uster, wenn hier auch die entsprechenden Institutionen angesiedelt werden. Die Frage der interkommunalen Zusammenarbeit stellt sich v.a. in den Bereichen Raumplanung, Verkehrsplanung, Sicherheit, Gesundheit aber auch bei spezialisierten Sozialleistungen oder allgemeinen Dienstleistungen der Verwaltung.
In diesem Zusammenhang frage ich den Stadtrat an:
- In welchen Zweckverbänden, Vereinen etc. zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben im engeren oder weiteren Sinne wirkt die Stadt Uster mit? Wie beurteilt der Stadtrat die jeweiligen Einflussmöglichkeiten?
- Ist in absehbarer Zeit mit grösseren Veränderungen in diesen Organisationen zu rechnen? Falls ja, wie sieht der Stadtrat in Zukunft die Rolle Usters in diesen Organisationen?
- Wie weit haben die Zweckverbände, in welchen die Stadt Uster mitwirkt, die Vorgaben der Kantonsverfassung bezüglich Initiativ- und Referendumsrecht bereits geregelt (KV Art. 93 Abs. 2 und 144)?
- Wie beurteilt der Stadtrat die Möglichkeit, dass durch eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit in der Stadt Uster hochwertige Dienstleistungen angeboten werden könnten, welche die Funktion der Stadt Uster als drittgrösste Stadt im Kanton Zürich stärken?
- Wie arbeitet der Stadtrat derzeit mit den direkten Nachbargemeinden zusammen? Hat der Stadtrat eine Strategie definiert, wie er in Zukunft die Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden und in Zweckverbänden etc. gestalten möchte? Sind die Ustermer VertreterInnen im Kantonsrat über die Absichten des Stadtrates informiert, damit sie sich dort gezielt für die Interessen von Uster einsetzen können?
- Stehen in Uster in absehbarer Zeit Reformen von politischen Gebietskörperschaften (Gemeinden, Bezirk) oder Schulgemeinden zur Diskussion?