Anfrage Mitwirkung bei Projekten im öffentlichen Raum

Anfrage von Balthasar Thalmann

Die Gestaltung des öffentlichen Raums, also von Plätzen und Strassen ist für eine Stadt wie Uster zweifelsohne eine äusserst wichtige Visitenkarte. Das Interesse an diesem Thema in der Bevölkerung zeigte sich auch in der grossen Anzahl Teilnehmer bei der Eröffnung des Stadtparks und der Gerichtsstrasse vor wenigen Wochen. So wichtig die Gestaltung des öffentlichen Raumes auch ist, so herausfordernd ist es, den verschiedenen Ansprüchen und Anforderungen gerecht zu werden. Interessen wie Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden, die Benutzerfreundlichkeit gegenüber Behinderten, ein verhältnismässiger Aufwand für den betrieblichen Unterhalt oder die Nutzungsansprüche der AnwohnerInnen und Gewerbetreibenden stehen manchmal diametral gegenüber. Mit dem Abschluss der Arbeiten im Stadtpark, an der Gerichtsstrasse, an der Industriestrasse, an der Stationsstrasse und an der Brunnenstrasse liegen nun einige Projekte vor, wo diese Interessensgegensätze bestimmt auch Thema waren. Ich wurde in letzter Zeit öfter deswegen angesprochen, beispielsweise ob die angebrachten Regenrinnen an der Gerichtstrasse behindertengerecht seien oder ob an der Brunnenstrasse die Sicherheit für Velofahrende gegeben sei.

In diesem Zusammenhang frage ich den Stadtrat an:

  1. Wie beurteilt der Stadtrat generell die Herausforderungen und die teilweise widersprüchlichen Forderungen bei Projekten im öffentlichen Raum? Sind in den letzten Jahren immer wieder ähnliche Probleme aufgetaucht? Wenn ja, welche?
  2. Inwieweit beeinflussen übergeordnete Vorgaben wie Behindertengleichstellung, Verkehrssicherheitsanforderungen oder Umweltschutznormen die Gestaltung des öffentlichen Raums? Wendet die Stadt Uster zur Erfüllung dieser Vorgaben „Standardlösungen“ an oder sind von Fall zu Fall neue Lösungsansätze zu entwickeln?
  3. Wie stellt der Stadtrat sicher, dass die verschiedenen Anspruchsgruppen frühzeitig ihre Anliegen einbringen können? Wie fliessen diese in die Projektierung ein? Gedenkt der Stadtrat den Einbezug von Interessengruppen neu zu organisieren?
  4. Nimmt die Stadt Uster bei Projekten im öffentlichen Raum Beratungsleistungen von Fachstellen des Kantons, des Bundes oder von privaten Organisationen in Anspruch? In welcher Form?

Besten Dank für die Beantwortung der Fragen.

 

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