Postulat von Maja Burger
Der Stadtrat von Uster wird eingeladen zu prüfen, wie im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens sichergestellt werden kann, dass alle Lieferantinnen und Lieferanten und Leistungserbringerinnen und -erbringer bei der Ausführung des Auftrags, die Bestimmungen der Kern-übereinkommen der Internationalen Arbeits-Organisation (IAO) einhalten.
Begründung:
Das Beschaffungsvolumen der Stadt Uster beträgt jährlich rund 40 Millionen Franken. Bund, Kantone und Gemeinden beschaffen pro Jahr für rund 36 Milliarden Franken verschiedenste Waren, Dienst- und Bauleistungen. Diese gewichtige Nachfragemacht bedeutet Verantwortung.
Bereits heute enthält das Beschaffungsrecht gewisse soziale Kriterien: Der Bund fasst die Instrumente zur Umsetzung ökologischer und sozialer Normen im öffentlichen Beschaffungswesen unter dem Begriff «Integrierte Produktepolitik» (IPP) zusammen. Produkte und Dienstleistungen sollen über ihren gesamten Lebenszyklus hohen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Anforderungen genügen, wie der Bundesrat in seinem Strategiebericht Nachhaltige Entwicklung 2002 dargelegt und in seiner Bilanz 2007 bekräftigt hat. Es ist insofern anerkannt, dass öffentliche Beschaffungen politisch gestaltet werden sollen.
Der Bundesrat beabsichtigt, dass in Zukunft bei Beschaffungen zumindest die acht von der Schweiz ratifizierten Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zum Schutz fundamentaler Arbeitsnormen von den Anbieterinnen und Anbietern eingehalten werden müssen. Die IAO hat diese Übereinkommen 1998 zum menschenrechtlichen Grundstandard erhoben. Sie betreffen u.a. das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen, das Verbot der Zwangsarbeit, das Verbot der Kinderarbeit sowie die Nichtdiskriminierung am Arbeitsplatz. Die Pflicht zur Einhaltung der IAO-Kernübereinkommen ist mit dem WTO-Recht vereinbar.
Auch die Stadt Uster kann und soll zu einem fairen Welthandel beitragen, von dem die Menschen in den Industrieländern und in den Ländern des Südens gleichermassen profitieren. Es kann nicht sein, dass wir beispielsweise unsere Strassen mit Pflastersteinen bestücken, welche aus asiatischen Steinbrüchen stammen, in denen Kinder und Zwangsarbeiter ausgebeutet werden und dabei ihre Gesundheit ruinieren. Zudem verhindert unter verschärften Wettbewerbsbedingungen nur ein fairer Handel, dass Dumpingangebote bei uns KMU aus dem Markt werfen und unsicheren, schlecht bezahlten Arbeitsverhältnissen in den Ländern des Südens Vorschub geleistet wird.
Es wäre nicht mehr zeitgemäss, wenn wir beim Beschaffungswesen und in der Submissionsverordnung nur den Preis betrachten. Vielmehr müssen auch soziale und ökologische Kriterien ein angemessenes Gewicht bei der Beurteilung von Einkäufen erhalten.