Möglichkeiten im Perimeter des Gestaltungsplans Mühleholz III – Falschinformationen des Stadtrates?

Anfrage von Balthsar Thalmann

An der Gemeinderatssitzung Anfangs Februar 2009 wurde die Überweisung einer Motion, welche eine Revision des Gestaltungsplans Mühleholz III verlangte, mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Problematisch erscheint dabei, dass der Stadtrat seine gegenüber der Motion ablehnende Haltung mit wenig fundierten oder gar Falschinformationen begründete: Der zuständige Stadtrat legte anlässlich der Gemeinderatssitzung dar, dass Verkaufsflächen im Mühleholz nur in einem eng begrenzten Raum entlang der Erschliessungsstrassen zulässig seien und somit die Absicht der Motion bereits mit den geltenden Bestimmungen erfüllt seien.

Aufgrund dieser Aussagen bin ich der Sache nochmals auf den Grund gegangen. Diese Abklärungen haben ergeben, dass die Aussagen des Stadtrates, welchen die Mehrheit des Parlaments gefolgt ist, nicht korrekt waren. Auf dieser Basis ist eine politische Auseinandersetzung nicht möglich. In der Debatte führte dies auch zu seltsamen Interpretationen des Neins zum Landverkauf Mühleholz der Ustermer Stimmberechtigten am 28. September 2008.

Als grösste noch unüberbaute Parzelle kommt dem stadteigenen Grundstück im Mühleholz strategische Bedeutung zu. Es stellt sich daher die Frage, wie die künftige Nutzung desselben in die Gesamtentwicklung der Stadt gestellt wird. Die Diskussionen über das Mühleholz, die Ansiedlung von Schulen oder die Umsetzung der stadträtlichen Strategie zeigen aber auch, dass eine Überprüfung und Erweiterung des im Jahre 2005 vorgestellten städtebaulichen Programms angezeigt wäre.

In diesem Zusammenhang frage ich den Stadtrat an:

  1. Wie ist im Gestaltungsplan Mühleholz III die Zulässigkeit von Verkaufsnutzungen heute geregelt? Inwieweit unterscheidet sich diese von der in der Motion Nr. 573 geforderten Änderung? Hält der Stadtrat an seinen Aussagen im Gemeinderat fest, wonach das Anliegen der Motion bereits erfüllt ist?
  2. Mit welchen bestehenden Einkaufsmöglichkeiten in Uster oder im Kanton kann eine Anlage verglichen werden, falls diese auf der noch unüberbauten Fläche im Gestaltungsplanperimeter Mühleholz III realisiert würde und die zulässigen Nutzungsmöglichkeiten für Verkaufsflächen insgesamt und für Güter des täglichen Bedarfs im Speziellen ausschöpfte?
  3. Hat der Stadtrat Vorstellungen, wie das stadteigene Grundstück im Mühleholz künftig genutzt werden soll? Beabsichtigt er Massnahmen zu treffen, damit nicht wenige Jahre nach einem allfälligen Verkauf nicht doch ein Einkaufzentrum entstehen kann, welches letztlich das Zentrum konkurrenziert?
  4. Wie beurteilt der Stadtrat die Notwendigkeit, das im Jahr 2005 vorgestellte städtebauliche Programm mit den roten, blauen und gelben Achsen zu überprüfen und allenfalls zu ergänzen? Wie stellt er sicher, dass die städtebauliche Entwicklung die in seiner Strategie formulierten Ziele und Massnahmen unterstützt?

Besten Dank für die Beantwortung der Fragen.

 

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