Illegale Parkplätze ausserhalb Bauzonen? – Problematik von Parkplätzen auf öffentlichem Grund

Anfrage von Balthasar Thalmann und Regula Trüeb

Wir haben festgestellt, dass am nördlichen Ende der Sonnenbergstrasse vis-à-vis der Liegenschaften Sonnenbergstrasse 86 bis 98 seit längerer Zeit Parkplätze bestehen. Da es sich dort um ein Gebiet ausserhalb der Bauzone handelt, ist es für uns schwer vorstellbar, dass diese Parkplätze mit den gesetzlichen Bestimmungen vereinbar sind. Sollte sich tatsächlich herausstellen, dass diese Parkplätze illegal sind, stellt sich die Frage, weshalb diese über eine so lange Zeit toleriert wurden. Namentlich das Gebot der Rechtsgleichheit (wie darf ein Grundstück genutzt werden, in welchen Fällen ist eine Bewilligung einzuholen) würde damit in Frage gestellt.

Wir nehmen an, dass diese Parkplätze von den gegenüber liegenden Liegenschaften benutzt werden. Diese Sachlage zeigt aber eine generelle Problematik auf, die beispielsweise auch im Ackerstrassequartier oder im Bereich des Zeltwegs beobachtet werden kann. In diesen Mehrfamilienhausquartieren stehen zu wenige Parkplätze auf privatem Grund zur Verfügung, weshalb die Fahrzeuge auf der Quartierstrasse abgestellt werden. Mit der steigenden Anzahl Fahrzeuge wird der Platz aber eng. Das Dilemma besteht darin, dass mit der Realisierung von oberirdischen Parkplätzen auf den privaten Grundstücken wertvolle Grünräume und Freiflächen zerstört würden. Gleichzeitig ist angesichts des tendenziell günstigen Wohnraums fraglich, ob teure Unterniveaugaragenplätze überhaupt vermietbar wären.

In diesem Zusammenhang fragen wir den Stadtrat an:

  1. Sind die bestehenden Parkplätze entlang der Sonnenbergstrasse auf Kat.-Nrn. B5830, B5831, B6171 und B5833 bewilligt? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage wurde die Bewilligung erteilt? Wenn nein, seit wann ist der Stadtrat in Kenntnis dieser Situation und was hat er bislang unternommen bzw. was gedenkt er zu unternehmen?
  2. Sind dem Stadtrat weitere ähnlich gelagerte Fälle – namentlich nicht zonenkonformer Nutzungen ausserhalb der Bauzone – bekannt? Was gedenkt er diesbezüglich zu unternehmen?
  3. Wie beurteilt der Stadtrat die Situation in Quartieren, in denen auf privatem Grund zu wenige Parkplätze zur Verfügung gestellt werden? Sieht er Handlungsbedarf?
  4. Welche Gebühren sind für das Parkieren auf öffentlichem Grund (Quartierstrassen) zu entrichten? Welche Aufwendungen der öffentlichen Hand sind damit gedeckt? Wie stehen diese Gebühren im Verhältnis zu den Kosten, die Privaten für die Erstellung von ober- oder unterirdischen Parkplätzen entstehen?

Besten Dank für die Beantwortung der Fragen.

 

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