Raumbedarf Stadthaus II

Postulat von Balthasar Thalmann und Markus Wanner

Die Stadtverwaltung belegt Räumlichkeiten in stadteigenen Liegenschaften sowie in diversen Mietobjekten. Diese Fremdmieten beliefen sich im Jahre 2011 gemäss Rechnung auf Fr. 475’300, das sind rund Fr. 80’000 oder 20 % mehr als vor vier Jahren.

Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Stadtrat die Zentralisierung der Büroräume nicht mit einer höheren Priorität angeht, sondern weiterhin Räumlichkeiten an so vielen verschiedenen Standorten teuer zumietet. Hierfür wäre das seit langem diskutierte, und von Architekt Giacometti bereits vor 50 Jahren angedachte, leider immer wieder verschobene Stadthaus II sinnvoll. Aus betriebswirtschaftlicher und organisatorischer Sicht drängt sich eine Zusammenlegung auf. Effizientere Arbeitsabläufe, bessere interne und informelle Kommunikationswege sowie eine höhere Kundenfreundlichkeit wären unbestrittene Vorteile. Mit den eingesparten Mietkosten könnte mindestens ein Teil des Stadthauses II finanziert werden. Deshalb muss das Projekt forciert werden.

Auch in der Privatwirtschaft würde eine solche Lösung angestrebt werden. Jedenfalls konnte uns in verschiedenen Gesprächen mit anderen Gemeinderatsmitgliedern niemand eine Firma nennen, die ihre Büros auf mehrere Standorte verteilt. Eine konsistente Raumstrategie ist nicht nur, wie vom Parlament mit Verve gefordert, bei den Schulen ein Thema, sondern auch für die übrigen Verwaltungseinheiten.

In diesem Zusammenhang fragen wir den Stadtrat an:

  1. Hat der Stadtrat eine Strategie, wie er die Raumbedürfnisse der Verwaltung in Zukunft befriedigen kann? Wenn ja, gedenkt er, diese dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme zu unterbreiten?
  2. Wie gross schätzt der Stadtrat die zusätzlichen Flächenbedürfnisse der Verwaltung in den nächsten 10 Jahren aufgrund des Wachstums der Stadt, neuer Auflagen oder Regionalisierungen von Leistungen der öffentlichen Hand?
  3. Welche Organisationseinheiten belegen ausserhalb des Stadthauses Räumlichkeiten im Eigentum der Stadt bzw. im Eigentum Dritter? Wie viele m2 werden pro Organisationseinheit extern zugemietet und zu welchen Kosten?
  4. Wie beurteilt der Stadtrat die Arbeitseffizienz und die Kundenfreundlichkeit resp. Kundenzufriedenheit aufgrund der dezentralen Standorte?
  5. Bei welchen der Organisationseinheiten, die heute nicht im Stadthaus untergebracht sind, ist eine Zentralisierung im Stadthaus/Stadthaus II ausgeschlossen und weshalb?
  6. Welchem Investitionsvolumen entsprechen die heutigen Fremdmieten, wenn man diese zu einem marktüblichen Zinssatz kapitalisiert?

Besten Dank für die Beantwortung der Fragen.

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