Einführung Jugendmotion

Motion von Lucia Thaler, Seyhan Kâhya, Ivo Koller (JFU), Ursula Räuftlin (GLP), Walter Meier (EVP) und Wolfgang Harder (CVP)

Der Stadtrat wird beauftragt, dem Gemeinderat die erforderlichen Rechtsgrundlagen vorzulegen, damit in Uster das Instrument der «Jugendmotion» eingeführt werden kann.

Begründung:

Am 30. Oktober 2007 nahm der Gemeinderat vom «Bericht und Konzept Jugendpolitik» zustimmend Kenntnis. In diesem Bericht ist u.a. festgehalten: „Die Mitsprache und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen sind unbefriedigend. … Für die politische Partizipation gibt es gegenwärtig keine Instrumente.“ Über fünf Jahre sind seither vergangen, ohne dass sich diesbezüglich etwas verändert hätte. Es ist an der Zeit, Kindern und Jugendlichen eine Plattform zu geben und ihre Anliegen und Wünsche ernst zu nehmen.

In unserer Demokratie sollen möglichst viele Menschen aus allen Alterskategorien und sozialen Schichten ihre Meinung einbringen und mitbestimmen können. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche. Ziel der Partizipation ist es, einer gesellschaftlichen Gruppe, die bisher weitgehend von politischen Entscheidungen ausgeschlossen ist, eine Entscheidungs- und Gestaltungsmacht zu geben. Die Förderung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen führt zu einem besseren Demokratieverständnis, einer langfristigen Partizipationsbereitschaft und einem gesellschaftlichen Interesse und Engagement. Wenn Kinder und Jugendliche an der Entwicklung des Gemeinwesens teilnehmen können, lernen sie Verantwortung zu übernehmen und werden von Trittbrett- zu Mitfahrern. Erfolgreiche Beispiele für die politische Partizipation von Kindern und Jugendliche gibt es bereits in verschiedenen Schweizer Städten: Kinderparlament, Jugendmotion, Kinderbüro, Stadtdetektive, etc. Die Formen sind unterschiedlich, wichtig ist aber, dass die Partizipation keine Alibiübung bleibt, sondern wirksam ist. Wir sind der Meinung, dass auch in Uster die Kinder und Jugendlichen ein Recht auf echte Mitwirkung haben und sie mit dem Instrument der Jugendmotion ein geeignetes Mittel dafür erhalten würden.

Wie könnte eine Jugendmotion ausgestaltet sein?
Eine bestimmte Anzahl Kinder und Jugendliche eines noch zu bestimmenden Alterssegments mit Wohnsitz in der Stadt Uster könnte dem Gemeinderat einen schriftlichen Vorschlag (z.B. längere Badi-Öffnungszeiten, Graffitiwand, Verschönerung Schulhausplatz, bewachte Unterführung) einreichen. Der Gemeinderat könnte die Jugendmotion ablehnen oder an die zuständige Behörde überweisen. Diese hätte dem Gemeinderat innert einer gewissen Frist einen Beschlussesentwurf vorzulegen, über den der Gemeinderat endgültig zu entscheiden hätte.

Vorgehen bei Überweisung der Motion «Einführung Jugendmotion»
Mit der Überweisung der Motion wird der Stadtrat beauftragt, in einem «Bericht und Antrag» dem Gemeinderat die Rechtsgrundlagen für eine «Jugendmotion» vorschlagen, welche Auskunft gibt über die Anforderungen an die Motionäre (Alter, Wohnsitz, Nationalität, etc.), den Adressaten der Motion, den Behandlungsablauf und die Fristen.

Durch die Einführung einer Jugendmotion soll die eher skeptisch bis ablehnende Haltung der Kinder und Jugendlichen gegenüber der Politik aufgeweicht und das Interesse gefördert werden. Um die Jugendmotion aber auch zu nutzen, müssen die Kinder und Jugendlichen zuerst über ihre Mitwirkungsmöglichkeiten informiert werden. Daher sollten an der Schule diese Kenntnisse und Möglichkeiten während des Staatskundeunterrichts vermittelt werden. Erste Gespräche mit der SSU zeigen, dass sie wohlwollend hinter dieser Motion steht und mit entsprechender Unterstützung gerecht werden kann.

 

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed