Motion von Marius Weder
Der Stadtrat wird ersucht, dem Gemeinderat bzw. der Stimmbevölkerung eine Revision der Gemeindeordnung zu unterbreiten, wonach der Stadtrat die Eigentümerstrategie der Energie Uster AG bzw. deren jeweilige Änderungen dem Gemeinderat zur Genehmigung, allenfalls zur Kenntnisnahme vorzulegen hat.
Begründung:
Die Energie Uster AG wurde vor 13 Jahren von einer städtischen Verwaltungseinheit in eine Aktiengesellschaft ausgelagert. Die Zusammenarbeit zwischen der Energie Uster AG wird in verschiedenen Papieren geregelt: Gemeindeordnung, Konzession und Statuten der AG. Die Aktien befinden sich zu 100% im Eigentum der Stadt. Die Aktionärsrechte werden durch den Stadtrat vertreten. Dazu hat er eine Eigentümerstrategie. Letzteres wird in Art. 5 Abs. 3 der Gemeindeordnung geregelt. Die Aufgaben und damit die Einflussmöglichkeiten des Gemeinderates erschöpfen sich in der Kenntnisnahme des jährlichen Geschäftsberichts der AG.
Diese als lediglich marginal zu bezeichnende Einflussmöglichkeit des Gemeinderats hat sich im Verlaufe der Jahre als sehr problematisch erwiesen und quer durch die meisten Fraktionen zu mehr oder weniger laut geäussertem Unmut ob dieses Demokratiedefizits geführt. Klar ist, dass nicht sämtliche Entscheide auch von grösserer Tragweite, die auf Stufe Aktionariat zu fällen sind, dem Parlament vorgelegt werden können. Es wäre indessen dringend zu wünschen, dass das Parlament nicht nur anlässlich der jährlichen Kenntnisnahme des Geschäftsberichts der Energie Uster AG retrospektiv Kritik anbringen könnte, sondern dass die demokratische Mitwirkung des Gemeinderats auch proaktiv mittels Einflussnahme auf die vom Stadtrat zu verfassende Eigentümerstrategie erfolgen würde. Dies würde nicht zuletzt auch die politische Legitimation der Aktionärsentscheide des Stadtrats erhöhen.