Postulat von Lucia Thaler und Seyhan Kâhya
Der Stadtrat wird beauftragt zu prüfen, welche Gebiete sich als Zonen für erneuerbare Energien eignen. Dabei sollen alle denkbaren Formen von erneuerbaren Energien berücksichtigt werden: Photovoltaik, solarthermische Kollektoren, Fernwärme, Erdwärme, kleine Windkraft, etc. Ausserdem soll auch geprüft werden, einen Mindestanteil an erneuerbaren Energien am Energieverbrauch von Liegenschaften für bestimmte Zonen festzulegen.
Begründung:
Am 9. Februar 2014 hat die Stimmbevölkerung des Kantons Zürich die Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) gutgeheissen. Dadurch wurde das PBG wie folgt ergänzt und für die Zürcher Gemeinden ein neues Instrument geschaffen:
§ 78a Abs. 1 Die Bau- und Zonenordnung kann für im Zonenplan bezeichnete Gebiete Anordnungen zur Nutzung erneuerbarer Energien treffen.
§ 78 Abs. 2 Energiegewinne gestützt auf die Umsetzung von Anordnungen gemäss Abs. 1 werden für die Einhaltung der kantonalen Bestimmungen bezüglich der Verminderung des Verbrauchs an nicht erneuerbaren Energien nicht berücksichtigt.
Auch die Ustermer Stimmbevölkerung hat mit 56,3 % dieser Änderung des PBG zugestimmt und sich damit für die Schaffung von Zonen für erneuerbare Energien ausgesprochen. Dies ist im Einklang mit dem Nachhaltigkeitsartikel der Gemeindeordnung, der u.a. die Förderung erneuerbarer Energiequellen vorsieht. Die Stadt Uster kann damit nahezu kostenlos zur Energiewende beitragen. Für die Liegenschaftsbesitzer und Mieter wird sich die verstärkte Nutzung von erneuerbaren Energien über geringere Betriebskosten auszahlen.
In Uster steht neben der Zentrumsentwicklung die Revision des Zonenplans bevor. Die Resultate dieses Postulats sollen dabei berücksichtigt und umgesetzt werden.