Nachhaltige Wohn- und Mobilitätsformen – Anpassung der Parkplatzverordnung

Motion von Markus Wanner, Ursula Räuftlin (GLP) und Patricio Frei (Grüne)

Der Stadtrat wird aufgefordert, die Parkplatzverordnung der Stadt Uster so anzupassen, dass der Bau von autofreien oder autoarmen Siedlungen gefördert wird und dadurch in Neubauprojekten der Kostenanteil für die Erstellung der Parkplätze verkleinert werden kann. Entsprechend der Wegleitung des AWEL ist im ganzen Gemeindegebiet eine maximal zulässige Parkplatzzahl für Motorfahrzeuge zu definieren und im Gegenzug die Anzahl der notwendigen Veloabstellplätze – entsprechend der heute geltenden einschlägigen Normen und Richtlinien – zu erhöhen.

Begründung:

Im Kanton Zürich regelt das Planungs- und Baugesetz PBG die Erstellung von privaten Parkierungsanlagen. Demgemäss gehören Parkplätze zur notwendigen Ausstattung und Erschliessung von Bauten und Anlagen. Die detaillierte Ausgestaltung der Vorschriften ist den Gemeinden überlassen. In der Stadt Uster regelt die Parkplatz-verordnung vom 1. August 1992 die Erstellung privater Parkplätze für Motorfahrzeuge und Fahrräder. Diese Verordnung entspricht nicht mehr den aktuellen Rahmenbedingungen. Die kantonale Wegleitung, auf der die meisten Parkplatzverordnungen im Kanton Zürich basieren, wurde als Bestandteil des Massnahmenplans Lufthygiene (Luft-Programm 1996) überarbeitet und im Oktober 1997 publiziert. Den Gemeinden wurde empfohlen, ihre kommunalen Parkierungsvorschriften gemäss dieser „Wegleitung zur Regelung des Parkplatzbedarfs in kommunalen Erlassen“ anzupassen. Dies hat die Stadt Uster bisher versäumt.

Im Herbst 2012 war der Stadtrat nicht bereit, eine ähnlich lautende Motion entgegenzunehmen. Verwiesen wurde dabei insbesondere, dass die Rahmenbedingungen auf kantonaler Ebene angepasst würden. Im Juli 2009 wurde nämlich die Anpassung des PBG in die Vernehmlassung geschickt, um eine kantonale Vereinheitlichungen herbeizuführen. In der Diskussion im Gemeinderat wurde deshalb auf diese PBG-Revision verwiesen, die eine kantonale Lösung in Aussicht stellte, und daher die Motion knapp abgelehnt. Seit Dezember 2013 ist aber nun bekannt, dass die Regierung in der PBG-Revision das Thema Parkplätzen nicht weiterverfolgt. Die Ausgangslage hat sich also gegenüber Herbst 2012 geändert und für die Stadt Uster besteht nun also doch Handlungsbedarf.

Seit in Kraft treten der städtischen Verordnung im Jahr 1992 hat sich Uster stark verändert. Das S-Bahn-Angebot wurde mehrfach ausgebaut und die Ustermer Quartiere sind mit Ortsbussen erschlossen. Die mittlere Distanz zur nächsten Haltestelle beträgt gerade mal 160 m. Seit der Einführung der S15 ist Uster im 15-Minuten-Takt an Zürich und mit der S9 und der S14 auch im selben Takt ans Glattal angebunden. Auch sämtliche Buslinien fahren werktags im 15-Minuten-Takt, der Bahnhof ist ideal erreichbar. Uster weist zudem von der Topographie her ideale Voraussetzungen für eine Velostadt auf. Viele Strecken können mit dem Velo oder zu Fuss zurückgelegt werden. Somit bietet Uster die optimalen Voraussetzungen, um vielen Leuten ein autofreies Leben zu ermöglichen. So besitzen heute im Glattal 18 % der Haushalte kein eigenes Auto. Mit einem Motorfahrzeugbestand von 596 Fahrzeugen pro 1000 Einwohner liegt Uster innerhalb der tiefsten 10 Gemeinden im Kanton.

Uster will sich als städtisches Zentrum positionieren und insbesondere im Stadtzentrum weiter an Attraktivität gewinnen. Mit dem Anbieten von ausreichend und richtig platzierten Abstellmöglichkeiten für Fahrräder wird ein geordnetes Abstellen der Fahrräder erreicht. Dadurch wird die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum der Stadt Uster gesteigert. Die heutige Situation im Bereich Illuster (Gerichtsstrasse) oder Kern Nord entspricht diesen Anforderungen leider nicht. Vor dem Illuster werden immer wieder Fahrräder direkt vor dem Zugangsbereich, der für Fussgänger frei bleiben sollte, parkiert. Oftmals sogar auf die dort vorhandenen Blindenleitlinien. Und auch der Kern Nord zeigt, dass mit den aktuellen Vorschriften zu wenige Zweiradabstellplätze erstellt werden, denn die vorhandenen Abstellplätze reichen offensichtlich nicht. Es wird in einer zweiten Reihe parkiert und dadurch auch schon die kleinste Möglichkeit, diesen Platz aufzuwerten oder zu beleben, verhindert. Dieses Schicksal soll den weiteren Entwicklungsgebieten der Stadt Uster erspart bleiben. Dazu ist die Anzahl der Veloabstellplätze in der Parkplatzverordnung gemäss der einschlägigen Normen und Richtlinien (VSS) gegenüber heute angemessen zu erhöhen. Diese Verpflichtung zur Erstellung von Zweiradabstellplätzen umfasst auch einen angemessenen Anteil an Abstellplätzen für Motorräder sowie ausreichend lange und speziell gekennzeichnete Abstellplätze für Spezialfahrräder (Velos mit Anhänger, Schattenvelos, Lastenvelos und Tandems).

Die Bevölkerung von Uster hat im November 2011 den Gegenvorschlag zur Initiative „Umweltschutz konkret“ angenommen. Damit wird die Stadt zur kontinuierlichen Reduktion des Energieverbrauches und zur kontinuierlichen Reduktion des CO2-Ausstosses pro Kopf verpflichtet. Es sind deshalb Voraussetzungen zu schaffen, dass in Uster Velofahren noch attraktiver wird. Zudem strebt die Energiestadt Uster das Label „Energiestadt Gold“ an. Im Re-Audit im Jahre 2012 wurde im Bereich „Entwicklungsplanung und Raumordnung“ die Revision der kommunalen Parkplatz-Vorschriften als geplante Massnahme bereits aufgeführt.

Eine Anpassung der Parkplatzverordnung an die neuen Rahmenbedingungen ist deshalb angezeigt. Eine Reduktion der Anzahl Pflichtparkplätze für Motorfahrzeuge führt nebenbei und nicht zu vernachlässigen auch zu geringeren Baukosten (beispielsweise Verzicht auf ein zweites teures Untergeschoss im Grundwasser) und somit zu tieferen Kaufpreisen oder Mietzinsen für die Bewohner von Uster.

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