Konzept bei der Vergabe von Kunstprojekten im öffentlichen Raum

Anfrage von Kathrin Agosti

Gemäss Kulturleitbild 2020 der Stadt Uster soll in Uster Kultur positioniert und deren Nutzen und Wirken sichtbar gemacht werden, indem zum Beispiel Kunst am Bau projektiert wird (Kulturpolitisches Ziel A, Massnahme A.1.6). Weiter wird unter dem Kulturpolitischen Ziel E ausgeführt: Die Politik anerkennt Kultur – auch als Kunst im öffentlichen Raum – als Imageträger einer Wohnstadt am Wasser und setzt deren Angebote und Ausstrahlung gezielt ein.

Zudem hat sich der Stadtrat bereits im Jahre 1998 im Zusammenhang mit öffentlichen Bauten zum sogenannten Kunstprozent bekannt (Stadtratsbeschluss Nr. 52 vom 5. Februar 1998). Gemäss diesem Beschluss soll bei allen städtischen Bauvorhaben und Anlagen der Stadt Uster ab Fr. 100’000 ein Prozent der Baukosten für Kunst am Bau reserviert werden.

Zwei Beschlüsse des Stadtrates bzw. der Primarschulpflege aus der nahen Vergangenheit veranlassen mich zu Fragen im Zusammenhang mit dem Thema Kunst am Bau bzw. Kunst im öffentlichen Raum:

  • Mit Beschluss vom 3. November 2015 beantragte die Primarschulpflege die Genehmigung des Gesamtkredites für das Schulhaus Krämeracker. Für Kunst am Bau war darin kein Betrag vorgesehen. Der Stadtrat empfahl dem Gemeinderat ohne weiteren Kommentar Zustimmung zum Antrag der Primarschulpflege. Weder die Primarschulpflege noch der Stadtrat äusserten sich dazu, weshalb entgegen den oben erwähnten Grundsätzen für Kunst am Bau nichts (mehr) vorgesehen war.
  • Dem Anzeiger von Uster vom 17. Dezember 2015 war hingegen zu entnehmen, dass der Stadtrat für die gestalterische Aufwertung der Kreisels Sonnenberg durch ein Kunstwerk des Ateliers Dati aus Pfäffikon („Ruhende Sonnen“) einen Gesamtkredit von Fr. 145’500 bewilligt hatte. Diese Vergabe wirft Fragen auf, handelt es sich doch um ein Atelier ausserhalb der Stadt Uster und hat der Stadtrat mit der doch beachtlichen Auftragssumme die Grenze der freihändigen Vergabe nach Submissionsrecht praktisch ausgeschöpft. Zudem war nicht bekannt, dass der Stadtrat nach einem Kunstwerk auf dem Kreisel suchte.

Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Welches Konzept verfolgt der Stadtrat in Bezug auf Kunst am Bau?
  2. Welches Konzept verfolgt der Stadtrat in Bezug auf Kunst im öffentlichen Raum und insbesondere Kunst auf Verkehrskreiseln?
  3. Erachtet sich der Stadtrat nach wie vor an den Beschluss zu Kunst am Bau aus dem Jahre 1998 („Kunstprozent“) gebunden?
  4. Wie geht der Stadtrat bei der Ausschreibung und Vergabe eines Auftrages oder beim Kauf eines bestehenden Kunstobjektes für Kunst am Bau vor?
  5. Wie geht der Stadtrat bei der Ausschreibung und Vergabe eines Auftrages für Kunst imöffentlichen Raum bzw. Kunst auf Verkehrskreiseln vor?
  6. Nach welchen Kriterien entscheidet der Stadtrat für die Vergabe eines Auftrages oder für den Kauf eines Kunstobjektes?
  7. Wie wird die Kulturkommission der Stadt Uster in das Vorgehen miteinbezogen?
  8. Wieso hat sich der Stadtrat beim Sonnenbergkreisel für ein Pfäffiker Atelier entschieden? Welches Verfahren wurde durchgeführt?

Besten Dank für die Beantwortung dieser Fragen!

 

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