Interpellation von Balthasar Thalmann
Die Aussenraumgestaltung ist die eigentliche Visitenkarte eine Überbauung, eines Strassenzugs, eines Quartiers und letztlich auch der ganzen Stadt. Ob man sich an einem Ort wohl fühlt, ob er belebt wird oder nicht, ob er Leute anzieht oder nicht, hängt ebenfalls davon ab.
Dem Gemeinderat wurde von Seiten Stadtrat immer wieder versichert, dass er ebenfalls ein grosses Gewicht darauf lege. Betrachtet man die konkreten Ausführungen beispielsweise in den Gestaltungsplanperimetern des Kerns Nord und des Kern Süds, dann braucht es kein Expertenwissen, um festzustellen, dass die Aussenraumgestaltung völlig misslungen ist. Wohlverstanden, die Gestaltungsplanvorschriften hätten eigentlich etwas anderes gefordert.
Damit der Aussenraum die erwünschte Qualität erreichen kann, muss eine solche von den Bauherren – seien dies Private, die öffentliche Hand oder die Stadt selbst – konsequent eingefordert werden. Ob dies angesichts der genannten Beispiele mit der nötigen Konsequenz gemacht wird, bestehen Zweifel.
Ich stelle dem Stadtrat folgende Fragen:
- Wie beurteilt der Stadtrat die Aussenraumgestaltungen in den Gestaltungsplanperimetern Kern Nord und Kern Süd?
- Inwieweit gedenkt der Stadtrat gestalterische Verbesserungen von den Grundeigentümern einzufordern?
- Auf was führt der Stadtrat die fehlende Qualität der Aussenraumgestaltungen im Kern zurück?
- Welche Massnahmen hat er ergriffen, dass bei weiteren so wichtigen Überbauungen die Aus-senraumgstaltung gelingt und einen tatsächlichen Mehrwert bringt?
- Wie stimmt der Stadtrat die Anforderungen an die Gestaltung des Aussenraums auf dem Peri-meter der Privaten mit derjenigen im öffentlichen Raum ab?