Senkung Eintrittsschwelle Pensionskasse BVK

Anfrage von Markus Wanner

Mitarbeitende der Stadt Uster sind bei der Pensionskasse BVK Zürich versichert und werden gemäss dem Obligatorium nach BVG (Bundesgesetz über berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) ab einem jährlichen Mindestverdienst von CHF 21’330 (Stand 1. Januar 2019) in die Vorsorgeversicherung aufgenommen. Dieser Mindestbetrag führt dazu, dass Mitarbeitende mit geringen Anstellungspensa bis anhin durch die berufliche Vorsorge nicht erfasst sind. Sie müssen in Sachen Sozialversicherungen gegenüber Mitarbeitenden mit höheren Beschäftigungsgraden Nachteile hinnehmen. Sie können keine Pensionskassenbeiträge einzahlen und somit in der zweiten Säule für das Alter nicht vorsorgen. Dadurch entsteht eine Lücke nicht nur im Alter, sondern auch bei Todesfall und Invalidität.

Die Pensionskasse BVK bietet seit 1. Januar 2019 die Möglichkeit, Mitarbeitende bereits ab einem Mindestverdienst von CHF 14’220 zu versichern. Dadurch würde sich der Personenkreis, welcher in der BVK versichert wäre, vergrössern. Von dieser Massnahme profitieren können vor allem Mitarbeitende mit kleineren Pensen. 

Ich stelle dem Stadtrat folgenden Fragen:

  1. Wie viele Mitarbeitende der Stadt Uster sind in der BVK versichert?
  2. Wie viele Mitarbeitende verdienen im Durchschnitt weniger als CHF 14‘220 (wenn möglich aufgeilt nach Geschlecht und Abteilungen)?
  3. Wie viele Mitarbeitende verdienen im Durchschnitt zwischen CHF 14‘220 und CHF 21‘330 (wenn möglich aufgeteilt nach Geschlecht und Abteilungen)?
  4. Wie hoch sind die jährlichen Mehrkosten, wenn Mitarbeitende ab CHF 14‘220 BVK versichert sind?

Ist der Stadtrat bereit, einen Zusatzvertrag mit der BVK abzuschliessen und somit Mitarbeitende ab einem Verdienst von CHF 14‘220 zu versichern (allenfalls unter Berücksichtigung der Finanzkompetenzen mit einem Antrag an den Gemeinderat)?

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